Was, wenn Sie an Ihren Erbteil einfach nicht herankommen? Verkaufen Sie ihn! Wir unterstützen Sie dabei. Entwickelt mit Anwälten für Erbrecht und mit betroffenen Erben, bietet ErbTeilung einen Marktplatz für Erbanteile. Unter mehr als 300 deutschlandweit aktiven Käufern findet sich bestimmt der richtige für Sie. Ihr Nutzen als Erbe: je mehr Käufer, desto höher der Verkaufspreis Ihres Erbanteils!
Wir werden melden uns in Kürze bei Ihnen.
Ihr ErbTeilung-Team
ErbTeilung berät sie strategisch und wirtschaftlich und führt sie effizient zu Ihrem Erbe. Neben der Entwicklung der Strategie steuert und überwacht ErbTeilung Ihren Fall solange, bis Ihr Erbe ausgezahlt wurde. Da ErbTeilung keine Anwaltskanzlei ist, werden rechtliche Beratungen und Lösungen immer von einem externen Anwalt durchgeführt. Dabei besteht für Sie die freie Anwaltswahl: Sie können eine Empfehlung von uns annehmen oder Ihren eigenen Anwalt mitbringen. Wir koordinieren Ihren Anwalt, sowie alle weiteren Prozesse und setzen so unsere Strategie effizient um. Egal wie, wir übernehmen die anfallenden Anwaltskosten und arbeiten zu 100% erfolgsbasiert: Eine Bezahlung von ErbTeilung fällt immer erst dann an, wenn Sie ihr Erbe erhalten haben. ErbTeilung ist am erwirtschafteten Erlös mit einem Prozentsatz beteiligt. (Prozentsatz-Höhe abhängig von Fall und Lösung)
Sie zahlen nur bei Erfolg: Sie müssen ErbTeilung garantiert nur dann bezahlen, wenn wir erfolgreich waren und Sie Ihren Erbanteil ausbezahlt bekommen haben bzw. die Erbengemeinschaft aufgelöst ist. ErbTeilung übernimmt sämtliche Kosten für Ihren Anwalt, Gutachten und Gericht bis zur Auszahlung Ihres Erben. Sie als Erbe müssen sich um nichts mehr kümmern. Wir koordinieren Ihren Anwalt sowie alle weiteren Prozesse und setzen so unsere Strategie effizient um. Die Bezahlung von ErbTeilung erfolgt erfolgsorientiert. Wir erhalten vom erwirtschafteten Erlös einem Prozentsatz. (Prozentsatz-Höhe abhängig von Fall und Lösung) Derzeit können wir Fälle erst ab einem Erbanteilswert von 70.000 € annehmen.
ErbTeilung berät sie strategisch und wirtschaftlich und führt sie effizient zu Ihrem Erbe. Neben der Entwicklung der Strategie steuert und überwacht ErbTeilung Ihren Fall solange, bis Ihr Erbe ausgezahlt wurde. Da ErbTeilung keine Anwaltskanzlei ist, werden rechtliche Beratungen und Lösungen immer von einem externen Anwalt durchgeführt. Dabei besteht für Sie die freie Anwaltswahl: Sie können eine Empfehlung von uns annehmen oder Ihren eigenen Anwalt mitbringen. Egal wie, wir übernehmen die anfallenden Anwaltskosten, koordinieren Ihren Anwalt sowie alle weiteren Prozesse und setzen so unsere Strategie effizient um.
Sie zahlen nur bei Erfolg: Sie müssen ErbTeilung garantiert nur dann bezahlen, wenn wir erfolgreich waren und Sie Ihren Erbanteil ausbezahlt bekommen haben bzw. die Erbengemeinschaft aufgelöst ist.
ErbTeilung übernimmt sämtliche Kosten für Ihren Anwalt, Gutachten und Gericht bis zur Auszahlung Ihres Erben. Sie als Erbe müssen sich um nichts mehr kümmern. Die Bezahlung von ErbTeilung erfolgt erfolgsorientiert. Wir erhalten vom erwirtschafteten Erlös einem Prozentsatz. (Prozentsatz-Höhe abhängig von Fall und Lösung)
Die Erfolgsgarantie können wir erst ab einem Erbanteilswert von 70.000 € anbieten
ErbTeilung berät sie strategisch und wirtschaftlich und führt sie effizient zu Ihrem Erbe. Neben der Entwicklung der Strategie steuert und überwacht ErbTeilung Ihren Fall solange, bis Ihr Erbe ausgezahlt wurde. Da ErbTeilung keine Anwaltskanzlei ist, werden rechtliche Beratungen und Lösungen immer von einem externen Anwalt durchgeführt. Dabei besteht für Sie die freie Anwaltswahl: Sie können eine Empfehlung von uns annehmen oder Ihren eigenen Anwalt mitbringen. Wir koordinieren Ihren Anwalt, sowie alle weiteren Prozesse und setzen so unsere Strategie effizient um.