Ein Erbvorschuss bringt Liquidität, wenn Ihr Erbe feststeckt

Sie haben geerbt und können auf Ihr Geld nicht zugreifen? Das ist die frustrierende Realität vieler Erben: Der Erbteil gehört ihnen, an das Geld selbst kommen sie trotzdem nicht heran. Denn gehört der Nachlass mehreren Personen, entscheidet die Erbengemeinschaft gemeinsam. Und genau daran scheitert es häufig: Uneinigkeit über den Nachlass verzögert die Auszahlung oft um Monate, manchmal um Jahre. In der Zwischenzeit läuft das Leben weiter. Rechnungen wollen bezahlt werden, Reparaturen warten, Investitionen lassen sich nicht ewig aufschieben. Geld, das Ihnen zusteht, bleibt blockiert. ERB|TEILUNG® bietet eine Möglichkeit, die Wartezeit zu beenden. Bereits vor Abschluss der Erbauseinandersetzung verfügen Sie über Ihr Geld. Je nach Ausgangssituation kaufen wir Ihren Erbanteil an oder übernehmen die vollständige Abwicklung Ihres Erbfalls. Was Sie von uns erhalten, gehört endgültig Ihnen. Das Geld ist frei verfügbar, Sie zahlen keinen Cent zurück. Das Risiko der Abwicklung trägt in jedem Fall ERB|TEILUNG®.
Inhalt

Der Erbvorschuss und die Leistungen von ERB|TEILUNG®

Der Begriff Erbvorschuss wird im allgemeinen Sprachgebrauch unterschiedlich verwendet.

Zum einen bezeichnet er Vermögensübertragungen zu Lebzeiten des späteren Erblassers. Eltern übertragen beispielsweise Geld oder Immobilien bereits vor ihrem Tod auf ihre Kinder. Juristisch handelt es sich dabei regelmäßig um eine Schenkung (§ 516 BGB). Je nach Gestaltung können dabei Fragen zur Anrechnung auf den späteren Erbteil, zum Pflichtteil oder zu steuerlichen Freibeträgen relevant werden.

Bei uns geht es jedoch um eine andere Situation:

Der Erbfall ist bereits eingetreten. Ihr Erbteil besteht rechtlich, die Auszahlung verzögert sich jedoch, weil die Erbengemeinschaft noch nicht auseinandergesetzt wurde.

Genau hier setzt ERB|TEILUNG® an.

 

Wenn Sie Fragen zum Erbvorschuss haben, zögern Sie nicht, uns unverbindlich zu kontaktieren. ERB|TEILUNG® bietet Ihnen professionelle Hilfe oder wandelt Ihren Anteil effektiv zu Geld.

Der Erbvorschuss und die Leistungen von ERB|TEILUNG®

Der Begriff Erbvorschuss wird im allgemeinen Sprachgebrauch unterschiedlich verwendet.

Zum einen bezeichnet er Vermögensübertragungen zu Lebzeiten des späteren Erblassers. Eltern übertragen beispielsweise Geld oder Immobilien bereits vor ihrem Tod auf ihre Kinder. Juristisch handelt es sich dabei regelmäßig um eine Schenkung (§ 516 BGB). Je nach Gestaltung können dabei Fragen zur Anrechnung auf den späteren Erbteil, zum Pflichtteil oder zu steuerlichen Freibeträgen relevant werden.

Bei uns geht es jedoch um eine andere Situation:

Der Erbfall ist bereits eingetreten. Ihr Erbteil besteht rechtlich, die Auszahlung verzögert sich jedoch, weil die Erbengemeinschaft noch nicht auseinandergesetzt wurde.

Genau hier setzt ERB|TEILUNG® an.

 

Warum stecken so viele Erben ohne Auszahlung fest?

Sobald mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB). Entscheidungen über den Nachlass müssen grundsätzlich gemeinsam getroffen werden.

In der Praxis führt das häufig zu Verzögerungen, insbesondere wenn Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder größere Vermögenswerte zum Nachlass gehören. Unterschiedliche Interessen der Miterben oder offene rechtliche Fragen können die Erbauseinandersetzung erheblich erschweren.

Typische Gründe sind:

  • Uneinigkeit über den Verkauf einer Immobilie
  • fehlende Mitwirkung einzelner Miterben
  • Streit über den Wert einzelner Nachlassgegenstände
  • komplexe Vermögensverhältnisse

Solange keine Einigung erzielt wird, bleibt der Nachlass häufig gebunden. Für einzelne Miterben bedeutet das, dass sie trotz bestehender Erbansprüche nicht über ihr Vermögen verfügen können.

ERB|TEILUNG® bietet Ihnen die nötige Hilfe und Lösungen an, um Ihre Erbauseinandersetzung schnellstmöglich durchzuführen. Der Kundenwunsch steht bei uns an oberster Stelle: Wollen Sie eine schnelle Umwandlung oder den maximalen Erlös erzielen? Wir unterstützen Sie und beraten Sie hierzu gerne.

Mit einer Abschlagszahlung auf den Erbteil schon vor der Erbauseinandersetzung an Ihr Geld kommen

Nicht jeder Erbfall lässt sich kurzfristig abschließen.

Gehören mehrere Personen zur Erbengemeinschaft oder bestehen Streitigkeiten über den Nachlass, kann sich die Erbauseinandersetzung erheblich verzögern. Für viele Miterben bedeutet das, dass sie trotz eines bestehenden Erbanspruchs zunächst keinen Zugriff auf ihr Vermögen haben.

In diesem Zusammenhang fällt häufig der Begriff Erbvorschuss oder Abschlagszahlung auf den Erbteil. Gemeint ist damit eine vorzeitige Auszahlung, obwohl die endgültige Verteilung des Nachlasses noch aussteht.

Rechtlich gibt es hierfür keine einheitliche gesetzliche Regelung. Je nach Ausgestaltung kommen unterschiedliche vertragliche Modelle in Betracht. Entscheidend ist deshalb immer, wie die jeweilige Vereinbarung im Einzelfall ausgestaltet ist.

ERB|TEILUNG® bietet Lösungen für genau diese Situation. Je nach Erbfall kaufen wir Ihren Erbanteil an oder übernehmen die vollständige Abwicklung der Erbengemeinschaft. So erhalten Sie frühzeitig Liquidität, ohne selbst den oft langwierigen Auseinandersetzungsprozess führen zu müssen.

 

ERB|TEILUNG® bietet Ihnen die nötige Hilfe und Lösungen an, um bei einem Erbstreit das beste Vorgehen für Sie zu finden. Der Kundenwunsch steht bei uns an oberster Stelle: Wollen Sie eine schnelle Umwandlung oder den maximalen Erlös erzielen? Wir unterstützen Sie und beraten Sie hierzu gerne.

So funktioniert die Umwandlung Ihres Erbanteils

Bevor wir Ihnen eine Lösung empfehlen, prüfen wir Ihren Erbfall sorgfältig aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht. So erhalten Sie eine fundierte Einschätzung, welche Vorgehensweise in Ihrer Situation sinnvoll sein kann.

Schritt 1 – Fallprüfung

Sie schildern uns Ihre Situation telefonisch oder über unsere Online-Fallprüfung. Bereits nach wenigen Minuten erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob eine Zusammenarbeit grundsätzlich möglich ist.

Schritt 2 – Rechtliche und wirtschaftliche Prüfung

Anschließend prüfen wir die Unterlagen zu Ihrem Erbfall. Dafür benötigen wir lediglich die Dokumente, die für die Bewertung Ihres Erbteils erforderlich sind. In vielen Fällen ist diese Prüfung innerhalb weniger Werktage abgeschlossen.

Schritt 3 – Angebot und Beauftragung

Auf Grundlage der Prüfung erhalten Sie ein konkretes Angebot. Erst wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, schließen wir einen Vertrag.

Schritt 4 – Auszahlung

Abhängig von der gewählten Lösung erhalten Sie die vereinbarte Auszahlung. Die weitere rechtliche und wirtschaftliche Abwicklung übernimmt anschließend ERB|TEILUNG®.

Welche Lösung passt zu Ihrer Situation?

Jede Erbengemeinschaft ist anders. Deshalb bietet ERB|TEILUNG® verschiedene Lösungen an, abhängig von der Größe Ihres Erbanteils und der konkreten Situation.

Erbanteil verkaufen

Sie verkaufen uns Ihren Erbanteil direkt. Das ist der schnellste Weg zu einer Auszahlung. Geeignet ab einem Erbteilswert von 50.000 Euro. → Mehr zur Lösung „Erbanteil verkaufen” 

Erbabwicklung

Wir wickeln Ihren Fall vollständig ab und erzielen den maximalen Erlös für Ihren Erbanteil. Wir übernehmen alle anfallenden Kosten und arbeiten ausschließlich erfolgsbasiert. Dies ist besonders sinnvoll, wenn umfangreiches Vermögen, mehrere Miterben oder ungeklärte Fragen zur Nachlassverteilung eine schnelle Auszahlung erschweren. Geeignet ab einem Erbteilswert von 200.000 Euro. → Mehr zur Lösung „Erbabwicklung”

Erbumwandlung

Für kleinere Erbanteile bieten wir eine spezialisierte Lösung, die einen höheren Erlös erzielt als ein direkter Verkauf. Geeignet ab einem Erbteilswert von 100.000 Euro. → Mehr zur Lösung „Erbumwandlung”

Sie sind sich nicht sicher, welche Lösung passt?

Mit unserem Lösungsfinder erhalten Sie in wenigen Minuten eine erste Orientierung, welche Möglichkeit zu Ihrem Erbfall passen könnte.

 

ERB|TEILUNG® macht Erbanteile zu Geld

ERB|TEILUNG® bietet abschließende Lösungen an, um Erbengemeinschaften sicher zu verlassen oder aufzulösen. Der Erbanteil wird dabei effizient in liquides Geld umgewandelt. Unsere Kunden können wählen, ob ihnen eine schnelle Umwandlung oder ein maximaler Erlös in der Erbengemeinschaft wichtiger sind.

Häufige Fragen zum Erbvorschuss

Ja. Nach § 2033 BGB können Sie Ihren Anteil am Nachlass ohne Zustimmung der Miterben verkaufen. Die Miterben haben zwar ein Vorkaufsrecht, das aber in der Praxis selten ausgeübt wird. ERB|TEILUNG® begleitet diesen Prozess rechtssicher und vollständig. Dies gilt unabhängig davon, ob die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist oder der Nachlass auf Grundlage eines Testaments verteilt wird.

Das hängt von der gewählten Lösung und den Besonderheiten Ihres Erbfalls ab. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen und Abschluss der erforderlichen Vereinbarungen kann eine Auszahlung in vielen Fällen kurzfristig erfolgen. Wie der konkrete Ablauf in Ihrem Fall aussieht, besprechen wir im Rahmen der kostenfreien Fallprüfung.

Die erste Prüfung Ihres Erbfalls sowie alle Gespräche bis zu einer möglichen Beauftragung sind für Sie kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden, gelten die vertraglich vereinbarten Konditionen.

Auch komplexe Erbfälle können häufig wirtschaftlich gelöst werden. Ob dies in Ihrem Fall möglich ist, hängt unter anderem von der Zusammensetzung des Nachlasses, der Anzahl der Miterben und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Im Rahmen der Fallprüfung prüfen wir Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten bestehen.

Unsere Lösungen setzen derzeit einen bestimmten wirtschaftlichen Mindestwert des Erbteils voraus. Liegt Ihr Erbteil darunter, können wir Ihren Fall möglicherweise nicht übernehmen. Gerne prüfen wir Ihre Situation dennoch unverbindlich und informieren Sie über die bestehenden Möglichkeiten.

Der Begriff „Erbvorschuss“ wird häufig auch für Vermögensübertragungen zu Lebzeiten verwendet. Rechtlich handelt es sich dabei regelmäßig um Schenkungen im Sinne des § 516 BGB. Je nach Ausgestaltung können diese Auswirkungen auf den späteren Erbteil, Pflichtteilsansprüche oder steuerliche Fragen haben. Die auf dieser Seite beschriebenen Leistungen von ERB|TEILUNG® beziehen sich ausschließlich auf bereits eingetretene Erbfälle, bei denen die Auszahlung des Erbteils noch aussteht.

Der Begriff „Erbvorschuss“ wird häufig auch für Vermögensübertragungen zu Lebzeiten verwendet. Rechtlich handelt es sich dabei regelmäßig um Schenkungen im Sinne des § 516 BGB. Je nach Ausgestaltung können diese Auswirkungen auf den späteren Erbteil, Pflichtteilsansprüche oder steuerliche Fragen haben. Die auf dieser Seite beschriebenen Leistungen von ERB|TEILUNG® beziehen sich ausschließlich auf bereits eingetretene Erbfälle, bei denen die Auszahlung des Erbteils noch aussteht.

Ihr Erbanteil hat einen Wert. Lassen Sie ihn nicht länger blockiert.

Sie müssen nicht weiter warten, verhandeln oder streiten.

ERB|TEILUNG® übernimmt das für Sie. Ohne Vorleistung, ohne Risiko, ohne Zustimmung der Miterben.

ERB|TEILUNG® macht Erbanteile zu Geld

ERB|TEILUNG® bietet abschließende Lösungen an, um Erbengemeinschaften sicher zu verlassen oder aufzulösen. Der Erbanteil wird dabei effizient in liquides Geld umgewandelt. Unsere Kunden können wählen, ob ihnen eine schnelle Umwandlung oder ein maximaler Erlös in der Erbengemeinschaft wichtiger sind.