Eine Million Sterbefälle gab es 2025 in Deutschland. Davon dürfen statistisch gesehen nur 200.000 Erben die Erbschaft für sich allein behalten. In 800.000 Erbfällen müssen sich mehrere Erben den Nachlass teilen. Sie werden automatisch – qua Gesetz – zu Mitgliedern einer Erbengemeinschaft. Deren gesamtwirtschaftliche Bedeutung kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden: Konservativ gerechnet gehen jedes Jahr rund 200.000 Ein- und Zweifamilienhäuser an Erbengemeinschaften, von denen 60 Prozent zwischen zwei und 30 Jahren brauchen, bis sie sich aufgelöst haben. Hauptgrund für die schleppenden Erbauseinandersetzungen sind unzählige Erbstreits.
Die Gründe für die nervenaufreibenden Erbstreitigkeiten blieben bislang eher verborgen. Doch die Fa. ERB|TEILUNG bringt seit 2023 Licht in die Blackbox der Erbengemeinschaften. Als das führende Unternehmen für die Auflösung von Erbengemeinschaften wertet ERB|TEILUNG Tausende von Kundendaten statisch aus.
Statt nach einem Erbfall an einem Strang zu ziehen und den Nachlass im Sinne des Erblassers zu regeln, drohen Familien an aufkommenden Erbstreitigkeiten zu zerbrechen. Ein Grund: Nur jeder fünfte Erbe wird vom Erblasser allein und damit konfliktfrei bedacht. Die große Mehrheit der Erben findet sich in einer Erbengemeinschaft wieder. Und je mehr Erben Mitglied einer Erbengemeinschaft sind, umso mehr Streitherde keimen auf.
Wer gegen wen streitet und um welche Vermögensgegenstände es dabei geht – das durchleuchtet die nachfolgend veröffentlichte Studie zu den Erbengemeinschaften, die ERB|TEILUNG in 2. Auflage erstellt hat. Datenbasis waren dabei über 4.500 Kundenkontakte von ERB|TEILUNG zwischen 2024 und 2025. Aus den Studienergebnissen lassen sich wichtige Schlussfolgerungen für potenzielle und aktuelle Erben, aber auch Erblasser ziehen, die sich streitvermeidend auswirken und eine schnellere Auflösung des Nachlasses zur Folge haben.
Neu gegenüber der Vorauflage ist vor allem das Profiling der Miterben. Durch die gezielte Abfrage und Analyse von spezifischen Persönlichkeitsmerkmalen, Motivationen und Verhaltensmustern des blockierenden Miterben wird eine deutlich effizientere Auflösung der Erbengemeinschaften ermöglicht. Die speziell von ERB|TEILUNG entwickelte psychologische Einordnung der Miterben kombiniert mit der rechtlichen Prüfung der Ausgangssituation wird die Abwicklungsstrategie optimieren und die Zeit bis zur endgültigen Auflösung der Erbengemeinschaft erheblich reduzieren.
Befragt wurden die Erben auch über eigene Rechtsirrtümer im Erbrecht. Ein wesentlicher Irrtum besteht darin, dass ein Testament oder Erbvertrag spätere Erbstreitigkeiten vermeidet. Dasselbe erwarten sich viele Erben von Erbschein oder Teilungsversteigerung, wie die Befragungen zeigen. Doch die Realität sieht anders aus. Denn sonst würden jährlich nicht so viele Erben ERB|TEILUNG beauftragen.
Eine weitere für die zeitnahe Auflösung der Erbengemeinschaft wichtige Frage ist die Motivation desjenigen Erben, der die Initiative für die Auflösung der Erbengemeinschaft ergreift. Ist es finanzieller Druck, der ihn treibt? Oder gar psychischer Stress aufgrund von internen Streitigkeiten der Miterben. Auch diese Studienergebnisse legen wir mit der 2. Auflage erstmals vor.
Bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Und auch die Familienbande wird im Erbfall häufig stark strapaziert. Zwar hat der Gesetzgeber die Erbengemeinschaft als Provisorium ausgestaltet. Das
bedeutet: Die Zwangsgemeinschaft soll nur so lange existieren, bis das Erbe aufgeteilt ist. Doch bis dahin können oft Jahre vergehen. Diese Zeit nutzen gewiefte Erben dazu, Konflikte einfach auszusitzen. Sie lassen sich immer wieder neue Tricks einfallen, wie sie Neid und Missgunst in die Erbengemeinschaften hineintragen.
Während man sich in anderen Lebenssituationen den eigenen Arbeitgeber oder Lebenspartner selbst aussuchen kann, werden die Miterben qua Testament, Erbvertrag oder per Gesetz zugeteilt. Auf die Auswahl etwaiger Miterben hat der einzelne Erbe keinen Einfluss. Die Erbengemeinschaft entwickelt sich deshalb nicht selten zum Albtraum. Weil die Erbengemeinschaft das Erbe nur bei Einstimmigkeit auflösen kann, reicht ein Querkopf, um wirtschaftlich eigentlich vernünftige Entscheidungen zu verhindern.
Wer erst einmal in den Mühlen einer Erbengemeinschaft steckt, wird schnell zwischen den Verwandtschaftsblöcken zerrieben. Einziger Wunsch dieser Erben ist es dann, möglichst schnell und mit einem seinem Anteil angemessenen Erlös aus der Erbengemeinschaft herauszukommen. Den Ausweg ermöglichen dann meist nur Lösungen, die auch ohne Zustimmung der Miterben umsetzbar sind, wie z.B. der Verkauf des Erbanteils oder eine Erbabwicklung mit professioneller Unterstützung.
Trotz ihrer überragenden volkswirtschaftlichen Bedeutung ist über die Erbengemeinschaften wenig bekannt. Das beginnt bereits bei der statistischen Erhebung entsprechender Daten. Diese Lücke schließt die vorliegende Studie.
Die Herausgeber der Studie
ERB|TEILUNG GmbH
Weilheim im April 2026