Alle Lösungen

Erbengemeinschaften

Lösungen bei Uneinigkeit

Befinden Sie sich in einer zerstrittenen Erbengemeinschaft bietet ERB|TEILUNG® Lösungen, die ohne Zustimmung der Miterben funktionieren und Ihren Erbanteil sicher in Geld wandeln. Je nach Erbanteilsgröße und gewünschtem Erlös ist eine passende Lösung zu wählen.

Sind Sie sich unsicher, welche Lösung zu Ihnen am Besten passt, können Sie gerne Kontakt zu uns aufnemen. 

Schließen sich Ihnen weitere Miterben an, bezieht sich der Erbteilswert auf die Summe aller vertretenen Erbanteilswerte. So könnten sie möglicherweise selbst bei kleinerem Erbvolumen eine Lösung mit mehr Erlös nutzen. 

S1: Erbumwandlung

Eine Lösung, die speziell für kleinere Erbanteile geschaffen wurde, um ohne Eigenkapital und ohne Risiko Ihren Erbanteil in Geld zu wandeln. Unsere Vergütung ist zu 100 % erfolgsbasiert und fällt erst nach Abschluss der Umwandlung an.

Erbteilswert:

100.000 € - 150.000 €

Erlös:

S2: Erbteil verkaufen

Sie verkaufen uns Ihren Erbanteil und befreien sich dadurch aus der Erbengemeinschaft. Durch unsere jahrelange Erfahrung im Handel mit Erbanteilen können wir Ihnen ein lukratives Angebot unterbreiten.

Erbteilswert:

ab 150.000 €

Erlös:

S3: Erbabwicklung

Wir erzielen den maximalen Erlös, übernehmen alle Kosten und wickeln Ihren Erbanteil ab. Sie benötigen kein Kapital, da unsere Vergütung zu 100 % erfolgsbasiert ist. Eine sofortige Teilauszahlung ist zusätzlich möglich.

Erbteilswert:

ab 200.000 €

Erlös:

Online-Erbfallanalyse: Ihre Möglichkeiten

Unsere Online-Erbfallprüfung bietet Ihnen eine kostenlose Bewertung Ihrer Möglichkeiten zur Verwertung Ihres Erbanteils. Die Prüfung berücksichtigt vererbte Güter, rechtlichen Aspekte und emotionale Belange. Nach Eingabe weniger Daten erhalten Sie sofort ein Ergebnis, das Ihnen Informationen über Ihre Optionen bereitstellt.
Ihr rechtlich zugesicherter Erbanteil
Gesamtanteil aller Erben, die einer gemeinsamen Lösung entgegenwirken
Ihre Werte ergeben über 100%. Bitte passen Sie die Anteile an.

Weitere Werte
Link zum Ergebnis wird an diese E-Mail-Adresse gesendet.
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Bruchteilsgemeinschaften

Lösungen für Immobilienanteile

ERB|TEILUNG® bietet Lösungen für Bruchteilsgemeinschaften an, die ohne die Zustimmung der anderen Miteigentümer funktionieren und es Ihnen ermöglichen, Ihren Anteil an der Immobilie sicher in Geld umzuwandeln.

Die Lösungen sind für viele Formen von Bruchteilsgemeinschaften möglich:

  • Ehe-Gemeinschaften (Scheidung bereits vollzogen)
  • BGB Gesellschaften
  • Gemeinschaften, die entstanden die Übertragung oder Schenkung von Immobilien auf mehrere Personen (z.B. Kinder) entstanden sind

B1: Immobilien-Umwandlung

Eine Lösung, um kleine Immobilienanteile in Bruchteilsgemeinschaften ohne Eigenkapital und ohne Risiko zu Geld zu wandeln.

Anteilswert:

100.000 € - 150.000 €

Erlös:

B2: Immobilienteil verkaufen

Verkaufen Sie Ihren Anteil an Ihrer Immobilie, um aus der Bruchteilsgemeinschaft auszuscheiden und den Anteil in Geld zu wandeln.

Anteilswert:

ab 150.000 €

Erlös:

B3: Immobilienabwicklung

Für eine problematische Bruchteilsgemeinschaft bietet ERB|TEILUNG® die Immobilienabwicklung an. Sie funktioniert ohne Zustimmung der Miteigentümer und wandelt Ihren Anteil an der Immobilie sicher zu Geld. 

Anteilswert:

ab 200.000 €

Erlös:

Weitere Lösungen

Pflichtteil abwickeln

Pflichtteileigner sind offiziell keine Erben, sondern enterbte Personen, die trotzdem Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil haben. Oft kommt es auch hierbei zu Streit. 

P1: Pflichtteils-abwicklung

Hierbei wird Ihr Anspruch auf den Pflichtteil effizient in frei nutzbares Geld umgesetzt. Ohne Eigenkapital oder Risiko für den Pflichtteileigner. 

Pflichtteilswert:

ab 100.000 €

Erlös:

Lösung bei sich einigen Erbengemeinschaften

Sollten Sie sich in einer harmonischen (sich einigen) Erbengemeinschaft befinden, bei der jedoch ein Miterbe nicht genügend finanzielle Mittel besitzt, um Sie auszahlen zu können, stellt der Erbentausch eine pragmatische Lösung dar. Diese Lösung erfordert zwangsläufig, dass der Miterbe diese Lösung wünscht. Es empfiehlt sich daher, dass nicht der auszuzahlende Erbe, sondern der Miterbe mit Kapitalbedarf direkt Kontakt zu uns aufnimmt. 

G1: Erbentausch

Mithilfe des Erbentausches können Sie als Erbe aus der Gemeinschaft ausscheiden und werden dabei durch ein neues Mitglied ausgezahlt. Der verbleibende muss dieser Lösung zustimmen, da dieser dauerhaft ein neues Mitglied in die Erbengemeinschaft aufnimmt.

Erbteilswert:

ab 100.000 €

Erlös: