Pflichtteilsabwicklung
Sie benötigen kein eigenes Kapital
Bei der Pflichtteilsabwicklung Direkt kann ein Teil des Pflichtteils bereits vorab ausgezahlt werden.
Wir übernehmen das finanzielle Risiko.
Pflichtteil abwickeln
Hierbei wird Ihr Anspruch auf den Pflichtteil effizient in frei nutzbares Geld umgesetzt. Neben der Geltendmachung und Durchsetzung des Anspruches werden zusätzlich alle Kosten (Anwälte, Klagen und Sachverständige) für Sie übernommen.
Nur nach Auszahlung Ihres Geldbetrages fällt eine erfolgsabhängige Bezahlung statt.
Die Höhe unserer Bezahlung richtet nach dem Umfang und Komplexität des Anspruches. Das Risiko Ihres Falles und wirtschaftliche Investment übernimmt komplett der Abwicklungspartner.
S4-1
Vorprüfung
Eine eingehende Vorprüfung zu Ihrem Fall ist für eine erfolgreiche Umsetzung des Pflichtteilsanspruches essenziell. Für eine beidseits unverbindlich Prüfung, nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf.
S4-2
Beauftragung
Nach erfolgreicher Prüfung unterbreiten wir Ihnen ein Angebot zur Pflichteilsabwicklung. Eine Beauftragung wird nur nach vorherigem persönlichem Kontakt und gemeinsamen Vertrag erfolgen.
S4-3
Abwicklung
Wir wandeln Ihren Pflichtteilsanspruch in Geld und übernehmen die Steuerung und bezahlen alle notwendigen Kosten für Sie. Ein auf Pflichtteilsrecht spezialisierter Anwalt verantwortet die komplette rechtliche Umsetzung.
S4-4
Auszahlung
Nach Umsetzung des Pflichtteils wird das Geld direkt auf Ihr eigenes Konto überwiesen. Erst nach Eingang Ihres Gesamtbetrages erfolgt die Abrechnung unserer vertraglich definierten Honoraranteils.
Das Konzept hinter einer
Pflichtteilsabwicklung
Die Pflichteilsabwicklung ist ein Gesamtpaket, welche aus Abwicklungspartner und externen Juristen (siehe „Fragen und Antworten“) besteht. Eine Risikoübernahme durch uns bedingt jedoch den ausschließlichen Einsatz von uns ausgewählten Spitzenanwälten. Die Strategie, Kommunikation, Koordination von relevanten Maßnahmen, sowie die Übernahme aller für die Abwicklung relevanten Kosten wird vom Abwicklungspartner verantwortet, während die Juristen alle rechtlichen Schritte umsetzen. Sie können in Ruhe abwarten, bis der Gesamtbetrag auf Ihr Konto ausbezahlt wird.
Fragen und Antworten
Nein. Grundsätzlich muss man zunächst eingehend die Ausgangssituation prüfen, um beurteilen zu können, ob Sie wirklich einen Anspruch auf Pflichtteil besitzen und damit enterbt wurden.
Sind Sie kein Pflichtteilsberechtigter und stattdessen möglicherweise ein Vermächtnisnehmer oder gar Erbe, so müssen andere Lösungsmodelle angewandt werden. Siehe (Lösungen für Erbengemeinschaften)
Ebenso kann keine Pflichtteilsabwicklung stattfinden, falls eine rechtliche oder wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung nicht gegeben ist.
Für Verkauf des Anspruches entstehen Übertragungskosten (Notar/Anwalt), sowie ein Zinsaufwand für das gebundene Kapital (Kaufpreis). Diese zusätzlichen Kosten werden vom Käufer kalkulatorisch berücksichtigt und beim Ankauf in Abzug gebracht.
Bei einer Pflichtteilsabwicklung entstehen die oben genannten nicht.
Grundsätzlich wird der Pflichtteilsberechtigte steuerlich gleich einem Erben oder einem Vermächtnisnehmer behandelt, sodaß auch hier Erbschaftssteuer fällig werden kann.
Das Honorar wird sich in der Regel jedoch steuerreduzierend auf Ihre Erbschaftssteuererklärung auswirken.
Ja. Auf Basis des deutschen Rechtdienstleistungsgesetzes ist die rechtliche Beratung, Umsetzung und der damit möglicherweise verbundenen Klageerhebung ausschließlich Anwälten vorbehalten.
Unternehmen dürfen trotz jahrelanger praktischer Erfahrung und herausragendem rechtlichen Know-how, im Bereich des Pflichtteilsrechtes, keine Rechtsberatungen im Einzelfall anbieten und Sie auch nicht vor Gericht vertreten. Dies ist nur unabhängigen Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltskanzleien vorbehalten.
Kosten für Klagen, Verfahren, Gutachter, für den eigenen Anwalt bzw. auch für die gegnerische Seite (bei Unterliegen im Klageweg) dürfen von Ihrem Anwalt nicht übernommen werden und müssen daher vom Mandanten komplett alleine getragen werden.
Wir haben für dieses Problem ein rechtssicheres Modell entwickelt, welches Ihnen ermöglicht, für die rechtliche Durchführung externe Spitzenanwälte auswählen zu können, ohne selbst für Anwaltskosten und sämtliche andere Kosten während der Abwicklung aufkommen zu müssen.
Mit der Pflichteilsabwicklung übernimmt der Abwicklungspartner für Sie alle Kosten der Umsetzung und koordiniert während der juristischen Abwicklung durch Anwälte, die Wirtschaftlichkeit des Projektes.
Klassische Anwälte dürfen ihre Honorare (Basis ist die Gebührenordnung, oder die Anzahl geleisteter Stunden) gegenüber dem Mandanten abrechnen, auch ohne das gesetzte Ziel erreicht zu haben. Ein Anwalt schuldet seinem Mandanten daher nur die Erbringung einer Leistung, jedoch nicht den Erfolg.
Bleibt der Erfolg für den Mandanten aus, so muss dieser trotzdem sämtliche Kosten und Honorare tragen – Der Anwalt kann und darf für den Mandanten keinerlei Kosten übernehmen.
Damit trägt der Mandant das komplette wirtschaftliche als auch juristische Umsetzungsrisiko alleine.
Der Abwicklungspartner erhält nur ein Honorar, sobald das Ziel erreicht wurde und Sie Ihren Pflichtteil auf Ihrem Konto vorfinden. Eine schnelle Zielerreichung ist daher auch in unserem Interesse. Erreichen wir dieses Ziel nicht, erhalten wir auch keine Vergütung.
Zudem werden auch alle angefallenen Kosten aus der Umsetzung (Gerichtskosten, Anwaltskosten, Gutachten etc.) vom Abwicklungspartnergetragen und müssen nicht von einem Mandaten entrichtet werden.