Erbabwicklung® - maximaler Erlös

S3
Wir verwandeln Ihren Erbanteil in liquides Geld, erzielen maximale Erlöse und übernehmen Ihr Risiko.
Ø 110%
erzielter Erlös

Durch unser Know-How erzielen wir durchschnittlichen einen Erlös der über dem Erbanteilswert liegt.

bis zu 30%
sofortige Auszahlung

Bei der Erbabwicklung Direkt kann ein Teil des Erbes bereits vorab ausgezahlt werden. 

100 %
Erfolgsquote

Erfolgsquote über alle angenommenen Erbabwicklungen.

Wir können Ihren

Erbanteil abwickeln

Hierbei wird Ihr Erbanteil effizient in frei verfügbares Geld gewandelt, wobei wir die Koordination, Überwachung und sämtliche Kosten (Anwälte, Gericht und Gutachter) übernehmen. Erst nach Auszahlung Ihres Erbanteils fällt unser provisionsbasiertes Honorar an. Bei der Variante „Erbabwicklung® Direkt“ erhalten Sie bis zu 30 % des Erbes bereits bei Beauftragung ausbezahlt.

Die Höhe unseres Honorars ist von der Größe und Komplexität des Falles abhängig. Das Risiko des zeitlichen und finanziellen Investments trägt zu 100 % ERB|TEILUNG®.

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Qualifizierung

Die Qualifizierung ist für eine potenzielle Fallübernahme essenziell. Nutzen Sie unsere Online-Qualifizierung, oder nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf.

Online-Qualifizierung

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Beauftragung

Bei erfolgreicher Qualifizierung erhalten Sie ein Angebot von uns. Nach einem persönlichen Treffen kann die Abwicklung beauftragt werden. Bei der „Erbabwicklung Direkt“ erhalten Sie sofort einen Teil Ihres Erbanteils ausbezahlt.

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Abwicklung

Wir verwandeln Ihren Erbanteil zu liquidem Geld und übernehmen neben der Koordination alle anfallenden Kosten für Sie. Ein auf Erbrecht spezialisierter Anwalt kümmert sich um die rechtliche Umsetzung.

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Auszahlung

Nach Freilegung Ihres Erbanteils erhalten Sie Ihr Geld direkt auf Ihr Konto überwiesen. Erst danach fällt unser vertraglich festgelegtes Honorar an.

Das System hinter der

Erbabwicklung

Die Erbabwicklung ist ein duales System, das aus ERB|TEILUNG® und einem externen Anwalt (siehe „Fragen und Antworten“) besteht. Da wir das Risiko übernehmen, wickeln wir Erbfälle ausschließlich mit von uns ausgewählten Spitzenanwälten ab. Wir übernehmen die Konzeption, Überwachung und alle anfallenden Kosten der Abwicklung, während der Anwalt alle rechtlichen Schritte durchführt. Sie müssen nur abwarten, bis das Geld auf Ihrem Konto eingeht. Auf Wunsch werden wir Sie regelmäßig über den aktuellen Stand informieren. 

Bei der „Erbabwicklung® Direkt“ zahlen wir Ihnen sofort nach Vertragsschluss einen Teil des Erbes aus.

Fragen und Antworten

Nein. Grundsätzlich bedient sich ERB|TEILUNG® der besten Anwälte in diesem Segment. Dadurch können wir auch schwierige Erbfälle annehmen. Die Anwälte entwickeln bereits vorab eine Strategie und schätzen den Erbfall genau ein. Es gibt jedoch rechtliche Sonderkonstellationen, die eine Abwicklung verhindern können. Benutzen Sie die Online-Fallprüfung, um schnell Gewissheit darüber zu erlangen, ob Ihr Fall für eine Erbabwicklung geeignet ist. Alternativ können Sie auch telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen.

Derzeit kann ERB|TEILUNG nur Fälle ab einer Erbanteilsgröße von 200.000 € für eine Erbabwicklung annehmen. Für kleinere Erbanteile haben die wie Erbumwandlung entwickelt.

Ja. Das ist der rechtlichen Situation in Deutschland geschuldet.

Obwohl wir innerhalb unseres Unternehmens selbst über ein sehr großes rechtliches Know-how im Bereich des Erbrechts verfügen, dürfen wir keine Rechtsberatungen im Einzelfall anbieten und Sie auch nicht vor Gericht vertreten. Dies dürfen nur unabhängige Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltskanzleien.

Diese dürfen jedoch zusätzliche Kosten wie Gerichts-, Gutachter- oder Anwaltskosten der Gegenseite nicht übernehmen und bieten darüber hinaus kaum erfolgsbasierte Honorarvereinbarungen an.

ERB|TEILUNG® hat diese Problematik rechtssicher gelöst und für die rechtliche Durchführung externe Spitzenanwälte ausgewählt. Das interne Know-how wird zur Entwicklung der Fallstrategie sowie zur Kalkulation des finanziellen Risikos eingesetzt. ERB|TEILUNG bezahlt sämtliche anfallenden Kosten, die während der Abwicklung durch ERB|TEILUNG entstehen. Das beinhaltet konkret nicht nur die Kosten Ihres Rechtsanwalts und die Gerichtskosten, sondern auch etwaige Sachverständigenkosten und sogar die Kosten des gegnerischen Anwalts im Falle des (bisher noch nicht vorgekommenen) Unterliegens.

Ein Anwalt rechnet so gut wie immer seine Gebühren nach einer Honorarvereinbarung auf Stundenbasis und unabhängig von der Zielerreichung ab. Arbeitet er länger an einem Fall, verdient er somit mehr Geld. Erreicht er die Ziele nicht, muss er trotzdem bezahlt werden. Eine erfolgsbasierte Honorierung ist nur in gesetzlich geregelten Sonderfällen möglich und wird von deutschen Anwälten kaum praktiziert.

Gerichtskosten, Kosten für Sachverständigengutachten oder mögliche Anwaltskosten der  Gegenseite dürfen dagegen von einem Anwalt nicht übernommen werden. Er geht deshalb kein wirtschaftliches Risiko ein. 

ERB|TEILUNG® wird rein erfolgsbasiert bezahlt. Wir erhalten unser Honorar nur und erst dann, wenn das Ziel erreicht ist und Sie zu Ihrem Geld gekommen sind. Eine schnelle Zielerreichung ist daher auch in unserem Interesse. Erreichen wir dieses Ziel nicht, erhalten wir auch keine Vergütung. Alle zusätzlich anfallenden Kosten (Gerichtskosten, Anwaltskosten, Gutachten etc.) werden von ERB|TEILUNG® übernommen. Wir übernehmen damit das gesamte wirtschaftliche Risiko für Sie.

Durch unsere internen Spezialisten in allen Gebieten von Erbproblematiken können wir Strategien entwickeln, die kaum für einen Anwalt umsetzbar wären. 

Ein von uns bezahlter Anwalt kann kostspielige oder auch riskantere Strategien verfolgen, ohne die finanziellen Möglichkeiten des Erben berücksichtigen zu müssen. Schnelle Wege mit vermeintlich geringeren Erfolgsaussichten werden normalerweise vom Mandanten aus Kostengründen abgelehnt. Mit ERB|TEILUNG® können diese Wege beschritten werden, ohne, dass der Erbe ein Risiko eingeht.

Unseren Anwälten steht damit ein größeres Spektrum an Rechtsinstrumenten zur Verfügung.

Wir arbeiten nur mit den Besten der Besten zusammen. Unsere Anwälte sind handverlesene Koryphäen, die jahrzehntelange Erfahrung in der Lösung komplexester Erbsituationen gesammelt haben. Es gibt nur sehr wenige Anwälte mit diesem Niveau, die unseren Ansprüchen gerecht werden.  Deshalb ist unser Kontingent an möglichen Erbabwicklungen leider auch beschränkt. Sollten Sie sich zu dem kleine Kreis dieser Anwälte zählen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir erweitern stets gerne unser Anwaltsnetzwerk. 

Es entfallen Grunderwerbskosten und Notarkosten. Unsere Erfolgsquote von 100% ermöglicht es uns, bereits mit geringen Abschlägen die Ziele zu erreichen. 

Je nach Streitfall kommen verschiedene juristische Instrumente zum Einsatz. Diese sind zeitlich abhängig von Gerichtsterminen und gegnerischen Anwälten sowie der Wege, die die Gegenseite beschreitet. Es ist deshalb vorher schwer abzuschätzen, bis zu welcher Gerichtsinstanz prozessiert werden muss. 

Wir kämpfen in jedem Fall auf der Seite unserer Kunden, bis die Erbengemeinschaft aufgelöst ist und der Kunde sein Geld erhalten hat. 

Etwa 50% aller Erbabwicklungen sind bereits nach ca. sechs Monaten abgeschlossen und das Geld an den Kunden ausbezahlt. Bis zu 30% des Erbes kann jedoch auch bereits bei Vertragsunterschrift ausbezahlt werden (Erbabwicklung Direkt).

Soll es schneller gehen, empfehlen wir den Erbanteil zu verkaufen.

Online-Qualifizierung für Ihre Erbabwicklung®

Mit unserem Online-System erfahren Sie kostenlos, schnell und unkompliziert, ob Ihr Erbfall für eine Erbabwicklung durch ERB|TEILUNG® geeignet ist. Ihre Daten werden stets verschlüsselt und vertraulich behandelt.
Ihr rechtlich zugesicherter Erbanteil
Gesamtanteil aller Erben, die einer gemeinsamen Lösung entgegenwirken
Ihre Werte ergeben über 100%. Bitte passien Sie die Anteile an.

Weitere Werte
Link zum Ergebnis wird an diese E-Mail-Adresse gesendet.
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