Ein Anwalt berechnet seine Gebühren nach einer Honorarvereinbarung auf Stundenbasis, unabhängig vom Erfolg des Falls. Je länger er an einem Fall arbeitet, desto mehr verdient er. Selbst wenn die Ziele nicht erreicht werden, muss der Anwalt dennoch bezahlt werden. Erfolgsbasierte Vergütungen sind nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen erlaubt und werden in Deutschland selten praktiziert.
Anwaltskosten, Gerichtskosten oder Kosten für Sachverständigengutachten der Gegenseite dagegen dürfen von einem Anwalt nicht übernommen werden. Ein Anwalt geht somit kein finanzielles Risiko ein.
ERB|TEILUNG® hingegen wird ausschließlich erfolgsbasiert bezahlt. Wir erhalten unser Honorar nur dann, wenn das Ziel erreicht wird und Sie Ihr Geld erhalten. Eine schnelle Zielerreichung liegt daher auch in unserem Interesse. Wenn wir das Ziel nicht erreichen, erhalten wir keine Vergütung. Alle zusätzlichen Kosten (Gerichtskosten, Anwaltskosten, Gutachten usw.) werden von ERB|TEILUNG® übernommen, wodurch wir das gesamte wirtschaftliche Risiko für Sie tragen.