Erbanteil verkaufen
Schneller Erlös
Wir sind einer der führenden Anbieter beim Ankauf von Erbanteilen in Deutschland
- 0% Provision
- niedrige Abschläge
- schnelle Auszahlung
Mit dem Verkauf Ihres Erbanteils können Sie sich schnell von den Problemen einer Erbengemeinschaft befreien und Ihren Erbanteil zu Geld machen. Sie treten mit dem Verkauf sämtliche Ansprüche aus Ihrem Erbanteil an uns ab und erhalten im Gegenzug den Kaufpreis ausbezahlt.
Wir führen Sie an dieser Stelle durch den Prozess des Erbteilverkaufs an uns. Grundlegende Informationen zum Thema Erbteil verkaufen finden Sie weiter unten.
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Die Übertragung des Erbanteils muss notariell erfolgen. Sie können hierfür einen Notar Ihres Vertrauens wählen, der den Vertrag beurkundet. Die Kosten für die Beurkundung tragen wir.
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Nach der Beurkundung erhalten Sie innerhalb weniger Tage den vertraglich vereinbarten Kaufpreis auf Ihr gewünschtes Konto überwiesen. Da ErbTeilung selbst Käufer des Erbanteils ist, fallen keinerlei Provisionen an.
Nein. Es müssen rechtliche und wirtschaftliche Bedingungen erfüllt sein. Der Käufer (in diesem Fall ERB|TEILUNG®) nimmt die Position des seinen Anteil verkaufenden Miterben (bzw. den Anteil der verkaufenden Bruchteilsgemeinschaft mehrerer Miterben) ein und muss nun das Erbe selbst zu Geld machen. Rechtliche Ausschlusskriterien oder ein zu kleiner Erbanteil können dazu führen, dass ein Erbanteilskauf wirtschaftlich uninteressant wird.
ERB|TEILUNG kauft Erbanteile deshalb erst ab einem Wert von 50.000 €.
Der Erlös ist geringer, weil der Käufer nicht nur das komplette rechtliche und wirtschaftliche Risiko übernimmt, das mit der Durchsetzung des Erbanteils verbunden ist, sondern auch noch Notarkosten und Grunderwerbssteuer bezahlen muss. Zusätzlich verlangen fast alle anderen Händler (nicht ERB|TEILUNG®) von Erbanteilen eine Provision von 4 – 8 % für die Vermittlung eines Käufers.
Ein Käufer muss somit einen großen Geldbetrag für ein bis zwei Jahre vorstrecken, zahlt Gebühren und kann sich nicht sicher sein, ob und gegebenenfalls wann er den Erbanteil zu Geld machen kann. Deshalb ergibt für einen Käufer ein solches Geschäft nur dann Sinn, wenn er den Erbanteil mit einem angemessenen Abschlag erwerben kann.
ERB|TEILUNG® kauft direkt. Deshalb fallen für den Verkäufer auch keine Provisionen an.
Ist Ihnen der Erlös wichtiger als die Dauer bis zur Auszahlung, empfehlen wir Ihnen eine Erbabwicklung®.
Der Erlös ist stark abhängig von der jeweiligen Erbsituation und auch von der Größe des Erbanteils. Nutzen Sie unsere Online-Fallprüfung, um ein individuelles Angebot zu erhalten.
Wir verfügen über langjährige große Erfahrungen im Ankauf von Erbanteilen und können aufgrund unseres Alternativ-Produkts, der Erbabwicklung, sehr genau einschätzen, in welcher Höhe und wann wir den Erbanteil verwerten können. Daher können wir Preise anbieten, die denen der Konkurrenz meist weit überlegen sind. Da wir direkt ankaufen, können Ankäufe ohne Umwege abgewickelt werden, und es fallen keinerlei Vermittlungsgebühren oder Provisionen für Sie an.
Bei dem Verkauf von Erbteilen gibt es einige Aspekte zu betrachten – von den möglichen Gründen eines Erbteilverkaufs über die rechtlichen Anforderungen bis hin zur Bestimmung des Werts des Erbteils.
Es gibt viele Gründe, warum man einen Erbteil verkaufen möchte. Einige Gründe können sein:
Der Verkauf eines Erbteils unterliegt bestimmten rechtlichen Aspekten, die es zu beachten gilt. Einige wichtige Punkte sind:
Bevor Sie einen Erbteil verkaufen, sollten Sie den Wert des Erbteils bestimmen. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie zum Beispiel eine Schätzung der einzelnen zum Nachlass gehörenden Gegenstände durch einen Sachverständigen oder bei Immobilien eine Vergleichsanalyse mit vergleichbaren Immobilienverkäufen in der Region.
Viele Erben wundern sich, dass der Kaufpreis weit unter dem augenscheinlichen Wert des Erbanteiles liegt. Um diesen Abschlag zu verstehen, sollten Sie folgendes wissen:
Daher kann ein Käufer dem Erben nur einen weitaus geringeren Wert zahlen, als der zum Zeitpunkt des Verkaufes augenscheinliche Wert des Erbanteils.