Erbanteil verkaufen - schneller Erlös

Wir sind einer der führenden Anbieter beim Ankauf von Erbanteilen in Deutschland

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Provision

Es entstehen keinerlei Provisionen für Sie. 

> 2.000
Erbanteile/Jahr

Wir gehören zu den größten Erbanteilskäufern.

Ø 3 Tage
bis zu Auszahlung

Nach unterschriebenem Kaufvertrag erhalten Sie bereits nach wenigen Tagen ihr Geld.

Sie können Ihren

Erbanteil verkaufen

Mit dem Verkauf Ihres Erbanteils können Sie sich schnell von den Problemen einer Erbengemeinschaft befreien und Ihren Erbanteil zu Geld machen. Sie treten mit dem Verkauf sämtliche Ansprüche aus Ihrem Erbanteil an uns ab und erhalten im Gegenzug den Kaufpreis ausbezahlt. 

Wir führen Sie an dieser Stelle durch den Prozess des Erbteilverkaufs an uns.  Grundlegende Informationen zum Thema Erbteil verkaufen finden Sie weiter unten.

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Prüfung

Erbanteile müssen sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllen, damit ein Verkauf möglich ist. Schildern Sie uns Ihren Fall oder – noch schneller – nutzen Sie unsere Online-Fallprüfung.

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Angebot

Ist Ihr Erbanteil für eine Abtretung und einen Verkauf qualifiziert, erhalten Sie von uns ein Kaufangebot sowie weitere Informationen zum Ablauf von uns. Sobald wir uns über den Kaufpreis einig sind, wird ein Kaufvertrag aufgesetzt und der Verkauf geplant.

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Verkauf

Die Übertragung des Erbanteils muss notariell erfolgen. Sie können hierfür einen Notar Ihres Vertrauens wählen, der den Vertrag beurkundet. Die Kosten für die Beurkundung tragen wir.

Mustervertrag herunterladen

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Auszahlung

Nach der Beurkundung erhalten Sie innerhalb weniger Tage den vertraglich vereinbarten Kaufpreis auf Ihr gewünschtes Konto überwiesen. Da ErbTeilung selbst Käufer des Erbanteils ist, fallen keinerlei Provisionen an.

Fragen und Antworten

Nein. Es müssen rechtliche und wirtschaftliche Bedingungen erfüllt sein. Der Käufer (in diesem Fall ERB|TEILUNG®) nimmt die Position des seinen Anteil verkaufenden Miterben (bzw. den Anteil der verkaufenden Bruchteilsgemeinschaft mehrerer Miterben) ein und muss nun das Erbe selbst zu Geld machen. Rechtliche Ausschlusskriterien oder ein zu kleiner Erbanteil können dazu führen, dass ein Erbanteilskauf wirtschaftlich uninteressant wird.

Erbteilung kauft Erbanteile deshalb erst ab einem Wert von 100.000 €.

Der Erlös ist geringer, weil der Käufer nicht nur das komplette rechtliche und wirtschaftliche Risiko übernimmt, das mit der Durchsetzung des Erbanteils verbunden ist, sondern auch noch Notarkosten und Grunderwerbssteuer bezahlen muss. Zusätzlich verlangen fast alle anderen Händler (nicht ERB|TEILUNG®) von Erbanteilen eine Provision von 4 – 8 % für die Vermittlung eines Käufers.

Ein Käufer muss somit einen großen Geldbetrag für ein bis zwei Jahre vorstrecken, zahlt Gebühren und kann sich nicht sicher sein, ob und gegebenenfalls wann er den Erbanteil zu Geld machen kann. Deshalb ergibt für einen Käufer ein solches Geschäft nur dann Sinn, wenn er den Erbanteil mit einem angemessenen Abschlag erwerben kann.

ERB|TEILUNG® kauft direkt. Deshalb fallen für den Verkäufer auch keine Provisionen an.

Ist Ihnen der Erlös wichtiger als die Dauer bis zur Auszahlung, empfehlen wir Ihnen eine Erbabwicklung®.

Der Erlös ist stark abhängig von der jeweiligen Erbsituation und auch von der Größe des Erbanteils. Nutzen Sie unsere Online-Fallprüfung, um ein individuelles Angebot zu erhalten.

Wir verfügen über langjährige große Erfahrungen im Ankauf von Erbanteilen und können aufgrund unseres Alternativ-Produkts, der Erbabwicklung, sehr genau einschätzen, in welcher Höhe und wann wir den Erbanteil verwerten können. Daher können wir Preise anbieten, die denen der Konkurrenz meist weit überlegen sind. Da wir direkt ankaufen, können Ankäufe ohne Umwege abgewickelt werden, und es fallen keinerlei Vermittlungsgebühren oder Provisionen für Sie an.

Online Fallprüfung - der erste Schritt zum Kaufangebot

Mit unserem Online-System erfahren Sie schnell und unkompliziert, ob Ihr Erbanteil rechtlich und wirtschaftlich verkäuflich ist und ob der Ankauf für ERB|TEILUNG® interessant ist. Auf Wunsch können Sie (nach der Fallprüfung) Ihre Erb-Dokumente hochladen, um schnellstmöglich ein Kaufangebot zu erhalten. Ihre Daten werden stets verschlüsselt und vertraulich behandelt.
Ihr rechtlich zugesicherter Erbanteil
Gesamtanteil aller Erben, die einer gemeinsamen Lösung entgegenwirken
Ihre Werte ergeben über 100%. Bitte passen Sie die Anteile an.

Weitere Werte
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Verkauf von Erbteilen – Wichtige Aspekte

Bei dem Verkauf von Erbteilen gibt es einige Aspekte zu betrachten – von den möglichen Gründen eines Erbteilverkaufs über die rechtlichen Anforderungen bis hin zur Bestimmung des Werts des Erbteils.

Was sind die Gründe für den Verkauf eines Erbteils?

Es gibt viele Gründe, warum man einen Erbteil verkaufen möchte. Einige Gründe können sein:

  • Finanzielle Notlage: Ein Erbe kann in eine finanzielle Notlage geraten und den Verkauf des Erbteils als die einzige Möglichkeit sehen, um die Schulden zu begleichen oder eine wichtige Anschaffung zu tätigen.
  • Kein Interesse an dem Erbteil: Ein Erbe kann kein Interesse an dem Erbteil haben und es vorziehen, ihn zu verkaufen, anstatt ihn zu behalten.
  • Streitigkeiten unter Erben: In manchen Fällen kann es Streitigkeiten unter Erben geben, wenn es um die Verteilung des Nachlasses geht. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, dass ein Erbe den Erbteil verkauft, um den Streit zu beenden.

Was sind die rechtlichen Aspekte des Verkaufs eines Erbteils?

Der Verkauf eines Erbteils unterliegt bestimmten rechtlichen Aspekten, die es zu beachten gilt. Einige wichtige Punkte sind:

  • Genehmigung durch die Erben: Der Verkauf eines Erbteils muss nicht von anderen Erben genehmigt werden. Wenn es Streitigkeiten unter den Erben gibt, muss keine Einigung erzielt werden.
  • Pflichtteilsrecht beachten: Das Pflichtteilsrecht ist ein Geldanspruch gegen die Erben und legt fest, dass bestimmte Personen, wie Ehepartner und Kinder, an dem Nachlass des Erblassers teilhaben, selbst wenn der Verstorbene diese Personen in seinem Testament nicht berücksichtigt hat. Bevor Sie einen Erbteil verkaufen, sollten Sie sich daher beraten lassen, um sicherzustellen, dass keine Person einen Pflichtteilsanspruch hat.
  • Vorkaufsrecht: Die anderen Miterben haben ein Vorkaufsrecht, wenn Sie Ihren Erbteil an jemanden, der nicht Miterbe ist, verkaufen. Sobald ein wirksamer Kaufvertrag über den Erbteil geschlossen ist, haben die anderen Miterben das Recht, von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen, und können den Erbteil zu den gleichen Bedingungen erwerben. Dies kann für den ursprünglichen Käufer enttäuschend sein.
  • Verkaufspreis: Der Verkaufspreis muss fair und angemessen sein. Erben haben das Recht, den Verkaufspreis zu überprüfen und zu genehmigen.
  • Verkaufsformalitäten: Der Miterbe, der seinen Erbteil verkauft, hat das Recht, den Verkaufspreis zu verhandeln. Er ist nicht gezwungen, das Angebot des Käufers hinzunehmen.

Wert des Erbteils bestimmen

Bevor Sie einen Erbteil verkaufen, sollten Sie den Wert des Erbteils bestimmen. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie zum Beispiel eine Schätzung der einzelnen zum Nachlass gehörenden Gegenstände durch einen Sachverständigen oder bei Immobilien eine Vergleichsanalyse mit vergleichbaren Immobilienverkäufen in der Region.

Woher kommt der hohe Abschlag am Erbteil?

Viele Erben wundern sich, dass der Kaufpreis weit unter dem augenscheinlichen Wert des Erbanteiles liegt. Um diesen Abschlag zu verstehen, sollten Sie folgendes wissen:

  • Probleme: Meist werden Erbteile verkauft, wenn es Probleme in der Erbengemeinschaft gibt.
  • Kosten für den Käufer: Die bestehenden Probleme muss der Käufer eigenständig lösen und alle Kosten dafür tragen.
  • Risiken für den Käufer: Zum Zeitpunkt des Verkaufes ist noch nicht klar, welchen Erlös man aus dem Erbteil erzielen kann (versteckte Verbindlichkeiten, geänderte Testamente …)
  • Gebühren und Steuer: Es fallen Notargebühren für die Übertragung des Erbteils und regelmäßig Grunderwerbsteuer, wenn eine Immobilie zum Nachlass gehört, an.
  • Vermittlungsprovision: Die meisten Anbieter von Erbteilskäufen kaufen nicht direkt, sondern vermitteln einen Käufer (nicht ERB|TEILUNG).
  • Wirtschaftlichkeit: Ein Käufer muss einen Gewinn aus dem Verkauf des Erbteils erzielen, um seine Aufwendungen zu rechtfertigen.

 

Daher kann ein Käufer dem Erben nur einen weitaus geringeren Wert zahlen, als der zum Zeitpunkt des Verkaufes augenscheinliche Wert des Erbanteils.

Tipps für den erfolgreichen Verkauf eines Erbteils

  • Suchen Sie Hilfe: ERB|TEILUNG kann Ihnen dabei helfen, die Einzelheiten des Verkaufs zu verstehen und sicherstellen, dass alle erforderlichen Informationen eingeholt werden. 
  • Seien Sie bereit, Kompromisse einzugehen: Der Verkauf Ihres Erbteils  wird nie 100 % des Wertes Ihres Erbanteils einbringen. Ein Käufer muss nach dem Erwerb viel Geld und Zeit investieren, um aus einem Erbteil freies Geld zu machen. Diese Kosten sowie ein Gewinn muss der Käufer in einen Abschlag einrechnen, um ein für ihn wirtschaftliches Geschäft zu machen.
  • Vertragsabschluss:: Bei Verkauf des Erbteils sollten Sie einen notariellen Vertrag abschließen. Dieser sollte alle wichtigen Details des Verkaufs enthalten, wie zum Beispiel den Kaufpreis, die Zahlungsbedingungen und die Übergabeverpflichtungen. Auf diese Weise sind sowohl Sie als auch der Käufer auf der sicheren Seite und es gibt keine Missverständnisse. 
  • Steuerpflicht beachten: Ein Erbteilverkauf unterliegt in der Regel der Erbschaftsteuer. Es ist wichtig, dass Sie sich rechtzeitig über die steuerlichen Folgen des Verkaufs informieren. Hier sollten Sie sich am besten von einem Steuerberater beraten lassen.
  • Vermarkten Sie den Erbteil richtig: : Eine gute Vermarktung kann dazu beitragen, einen potenziellen Käufer zu finden und den Verkaufspreis zu maximieren. Dies ist mit viel Arbeit und Zeit verbunden. Mit den Angeboten von ERB|TEILUNG können Sie einen möglichst hohen Erlös erzielen. Nehmen Sie jederzeit gerne unverbindlich Kontakt zu uns auf.