Ab wann Erbschaftssteuer gezahlt werden muss
Sobald der Erbe eine Erbschaft angenommen oder ein Vermächtnis erhalten hat, stellt sich die Frage nach der Erbschaftsteuer: Hier werden Ihre Fragen beantwortet.
Inhalt
Jeder, der aus einem Nachlass Vermögenswerte erwirbt, schuldet dem Finanzamt grundsätzlich die Erbschaftsteuer. Das betrifft Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte gleichermaßen.
Ob im jeweiligen Einzelfall eine Steuer anfällt und in welcher Höhe, hängt unter anderem vom Wohnsitz der Beteiligten, der verwandtschaftlichen Beziehung und dem Wert des übertragenen Vermögens ab.
Für die Berechnung der Steuerfreibeträge gibt es drei Steuerklassen. Je näher der Erbe dem Verstorbenem steht, desto höher ist der Freibetrag.
Erbschaftssteuer: Steuerklasse 1
Freibetrag bis zu 500.000 €
Erbschaftssteuer: Steuerklasse 1
Freibetrag bis zu 400.000 €
Erbschaftssteuer: Steuerklasse 1
Freibetrag bis zu 200.000 €
Erbschaftssteuer: Steuerklasse 2
Freibetrag bis zu 100.000 €
Erbschaftssteuer: Steuerklasse 2
Freibetrag bis zu 20.000 €
Erbschaftssteuer: Steuerklasse 2
Freibetrag bis zu 20.000 €
Erbschaftssteuer: Steuerklasse 3
Freibetrag bis zu 20.000 €
Sie müssen die Erbschaftsteuererklärung fristgerecht und unter den strengen Auflagen rechtzeitig abgeben. Leider hält sich das Finanzamt jedoch nicht an bestimmte Fristen, bis der Steuerbescheid zur Steuererklärung bei Ihnen ankommt. Daher kann man nur folgende grobe Aussage treffen:
Meistens dauert ein Erbfall im Streit länger als die Zahlungsfrist des Finanzamtes für die Erbschaftssteuer. Dann befindet man sich in einer schwierigen Situation, in der man private Reserven angreifen oder das Finanzamt um Stundung bitten muss.
Mit unserer Erbabwicklung Direkt lösen wir dieses Problem. Wir geben Ihnen das Geld für Ihre Erbschaftssteuer und kümmern uns in der Zwischenzeit um die Abwicklung Ihres Erbanteiles. Dabei werden wir erst bezahlt, sobald Sie Ihr Erbe erhalten haben.