Erbengemeinschaft Bruchteilgemeinschaft – die Unterschiede
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen als Erben nach dem Tod des Erblassers für den Nachlass in Betracht kommen. In dieser Gesamthandsgemeinschaft verfügen die Miterben gemeinschaftlich und zu gleichen Teilen über den gesamten Nachlass. Kein einzelner Erbe kann allein über Nachlassgegenstände wie ein Haus, eine Immobilie oder ein Grundstück entscheiden. Alle Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden. Dies führt häufig zu Konflikten, insbesondere wenn unterschiedliche Vorstellungen über die Verwaltung oder Veräußerung des Nachlasses bestehen.
Was ist eine Bruchteilsgemeinschaft?
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Zentraler Unterschied zwischen Erbengemeinschaft und Bruchteilsgemeinschaft
Umwandlung von Erbengemeinschaft in Bruchteilsgemeinschaft
Die Umwandlung einer Erbengemeinschaft in eine Bruchteilsgemeinschaft ist nicht möglich. Um von einer Erbengemeinschaft zu einer Bruchteilsgemeinschaft zu gelangen ist zunächst die Auflösung der Erbengemeinschaft erforderlich. Dies setzt eine einvernehmliche Erbauseinandersetzung und genaue Kenntnis der gesetzlichen Rahmenbedingungen voraus. Nach der Auflösung der Erbengemeinschaft kann dann gemeinsam entschieden werden, eine Bruchteilsgemeinschaft zu etablieren.
Gemeinsamkeiten bei Erbengemeinschaft und Bruchteilsgemeinschaft
Trotz der Unterschiede in den Verfügungsrechten und Eigentumsverhältnissen haben die Erbengemeinschaft und die Bruchteilsgemeinschaft etwas gemeinsam: ähnliche Herausforderungen.
In beiden Gemeinschaften kann es zu Konflikten zwischen den Beteiligten kommen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn unterschiedliche Interessen oder Meinungen zur Verwaltung oder Verwertung gemeinsamer Vermögenswerte aufeinandertreffen. Entscheidungen über gemeinsame Besitztümer, wie Immobilien, erfordern oft intensive Abstimmungsprozesse. Diese können zeitaufwendig sein und dazu führen, dass notwendige Handlungen, wie der Verkauf oder die Vermietung von Nachlassgegenständen, verzögert oder blockiert werden.
Ein weiteres gemeinsames Problem ist die Abhängigkeit der Beteiligten voneinander. In beiden Gemeinschaften sind die Mitglieder auf die Kooperation und Kommunikation mit den anderen angewiesen. Vor allem, wenn ein Miteigentümer eine schnelle Entscheidung für seinen Anteil wünscht, während andere zögern oder nicht erreichbar sind, kann dies den gesamten Prozess erschweren. Schließlich kann es in beiden Fällen auch zu finanziellen Belastungen kommen, wenn Gemeinschaftsgegenstände wie Immobilien instandgehalten oder verwaltet werden müssen und nicht alle Beteiligten in der Lage oder bereit sind, ihren Teil beizutragen.
Wie kann ERB|TEILUNG® helfen?
Wenn auch Sie in einer Erbengemeinschaft oder Bruchteilsgemeinschaft vor Problemen stehen oder Unsicherheiten verspüren, hilft Ihnen ERB|TEILUNG® als Experte bei der Abwicklung von Erb- oder Immobilienanteilen gerne weiter. Dank unserer Expertise vermeiden Sie rechtliche Fallstricke. Wir kümmern uns um die Klärung von Pflichten und Rechten sowie um die Kommunikation mit allen Beteiligten.
Befinden Sie sich in einer Erbengemeinschaft?
- Erbabwicklung: Wir übernehmen die vollständige Organisation und Durchführung der Nachlassabwicklung. Von der Ermittlung aller Vermögenswerte über die Verwaltung von Immobilien bis hin zur Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten stehen wir Ihnen zur Seite.
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Befinden Sie sich in einer Bruchteilsgemeinschaft?
Wir verwandeln Ihren Immobilienanteil in einer Bruchteilsgemeinschaft effizient in liquide Mittel. Dabei übernehmen wir die komplette Koordination und Überwachung sowie alle anfallenden Kosten in Verbindung mit dem Bruchteil, einschließlich Anwalts-, Gerichts- und Gutachtergebühren.