Worauf beim Testament zu achten ist
Zunächst die Frage – was ist ein Testament?
Ein Testament regelt grundsätzlich den letzten Willen des Verfassers, also wer welchen Anteil am Vermögen erben soll. Wie der Fachanwalt Kai Sauerwein gegenüber dem Handelsblatt ausführt, kommt es immer auf den Erblasser an, was dieser regeln möchte. Dabei kann ein einzelner Satz ebenso rechtsgültig sein, wie ein mehrseitiges Dokument.
Für wen ist eine Testamentserstellung sinnvoll?
In Deutschland gibt es keine Pflicht zur Erstellung eines Testamentes. Für die Fälle, in denen kein Testament vorliegt, gibt es in Deutschland die gesetzliche Erbfolge. Diese regelt sehr detailliert, wie das Vermögen des Erblassers verteilt werden soll. Zunächst ist der Ehepartner oder die Ehepartnerin der/die Begünstigte und – soweit vorhanden – auch die Kinder (Anteil 50 % gesamt – also zum Beispiel bei zwei Kindern 50 % der Ehepartner und je 25 % an die Kinder). Sind die Kinder schon verstorben, geht das Erbe an die Enkel. War der oder die Verstorbene unverheiratet und kinderlos, erben die Eltern, falls diese noch leben. Andernfalls erben Verwandte, die aber blutsverwandt sein müssen. Eventuelle Verschwägerte zählen nicht dazu. Um auf Nummer sicher zu gehen, entscheiden sich daher viele Menschen für ein Testament. Ein solches kann jeder verfassen, der das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Zu unterscheiden sind zwei Arten von Testamenten
Eine Option ist das komplett handschriftlich erstellte Testament sein. Dabei sind einige Punkte zu beachten. Da ist zum einen die Unterschrift des Erblassers und zum anderen dessen vollständiger Name, Ort und Datum, an dem das Testament erstellt wurde.
Alternative ist das notarielle Testament. Hierbei steht, wie der Name schon nahelegt, ein Notar beratend zur Seite. Dieser erarbeitet zusammen mit dem Erblasser den Inhalt des Testaments und prüft diesen auch rechtlich. Für ein notarielles Testament fallen Gebühren an, die in der Gebührentabelle des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) geregelt sind. Weiter ist auch ein Erbvertrag zwischen Erblasser und Erben, der vor einem Notar geschlossen wird, denkbar. Dieser Erbvertrag ähnelt inhaltlich einem Testament und tritt in Kraft, sobald der Erblasser verstirbt. Dabei stellt sich allerdings ein Problem, falls eine Änderung des Erbvertrages gewünscht wird. Dazu ist nämlich die Zustimmung aller Vertragsparteien erforderlich.
Der Unterschied zwischen Erbschaft und Vermächtnis
Laien verstehen oft dasselbe unter den beiden Begriffen. Allerdings gibt es aus rechtlicher Sicht ganz entscheidende Unterschiede: Der Vermächtnisnehmer bekommt lediglich das Recht eingeräumt, einen oder mehrere bestimmte Gegenstände aus dem Besitz des Erblassers überlassen zu bekommen. Die Vermögensnachfolge mit allen Rechten und Pflichten kann nur von einem Erben angetreten werden.
Wie kann das Testament geändert und wo kann es aufbewahrt werden?
Sofern der Erblasser ein handschriftliches Testament ändern möchte, ist das ohne weiteres möglich. Insbesondere wer in jungen Jahren bereits ein Testament erstellt hat, kann aufgrund veränderter Lebensumstände den Wunsch haben, sein Testament zu ändern und andere oder zusätzliche Begünstigte einzusetzen. Auch ein notarielles Testament kann widerrufen und geändert werden. Dazu ist allerdings in erneuter Gang zum Notar nötig.
Aufbewahrt kann das Testament ohne weiteres im eigenen Zuhause. Dabei ist aber zu bedenken, dass ein handschriftliches Testament auch von anderen erreicht und ohne das Wissen des Erblassers und gegen dessen Willen geändert oder vernichtet werden kann. Vorgebeugt werden kann solchen Machenschaften gegen eine Gebühr durch die Aufbewahrung und Eintragung im zentralen Testamentsregister eines der rund 500 Nachlassgerichte in Deutschland.