Abschichtung Erbengemeinschaft: So verlassen Sie die Erbengemeinschaft vorzeitig

Die Abschichtung in der Erbengemeinschaft bietet Miterben eine Möglichkeit, aus einer Erbengemeinschaft auszutreten, bevor eine vollständige Erbauseinandersetzung abgeschlossen ist. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Erbteil monetarisieren möchten oder sich die Auseinandersetzung des Nachlasses hinzieht. In diesem Artikel erfahren Sie, was die Abschichtung, Abschichtungsvereinbarung und der Austritt aus der Erbengemeinschaft bedeuten und welche Aspekte Sie dabei berücksichtigen müssen.
Inhalt

Abschichtungsvereinbarung Erbengemeinschaft: Wichtige Punkte

Eine Abschichtungsvereinbarung ist ein Schlüssel für Miterben, um aus einer Erbengemeinschaft auszutreten. In dieser Vereinbarung wird festgelegt, dass der ausscheidende Miterbe auf seine Rechte und Pflichten verzichtet. Die Abfindung wird in der Regel zwischen den Miterben ausgehandelt, da es keinen gesetzlichen Anspruch darauf gibt. Eine klare und präzise Abschichtungsvereinbarung kann zukünftigen Konflikten vorbeugen und eine einvernehmliche Lösung schaffen.

Was bedeutet „Abschichtung“?

Die Abschichtung beschreibt den Prozess, bei dem ein Miterbe aus der Erbengemeinschaft ausscheidet. Der ausscheidende Miterbe verzichtet auf seine Rechte am Erbteil, sodass die verbleibenden Erbteile der anderen Miterben anwachsen. Die Abschichtende erhält dafür eine Abfindung, deren Höhe verhandelt wird.

Was bedeutet „Anwachsung“?

Die Anwachsung tritt ein, wenn ein Miterbe durch Abschichtung aus der Erbengemeinschaft ausscheidet. Die Erbteile der verbleibenden Miterben erhöhen sich automatisch, wodurch die Erbteilung verändert wird. Dies ist im BGB (§§ 1935, 2094, 2095) geregelt und führt zu einer neuen Verteilung der Nachlassanteile.

Was spricht für eine Abschichtung?

Eine Abschichtung kann eine sinnvolle Lösung sein, wenn Miterben schnelle Liquidität benötigen oder die Erbauseinandersetzung lange dauert. Die Abschichtungen bieten Flexibilität, da die Miterben eine direkte Einigung ohne langwierige Gerichtsverfahren treffen können.

Was spricht gegen eine Abschichtung?

Die Abschichtung ist jedoch nicht immer von Vorteil. Der abschichtende Miterbe verzichtet auf seine Erbteile und erhält oft nur eine geringe Abfindung. Zudem bleibt er möglicherweise weiterhin für Verbindlichkeiten des Nachlasses haftbar, sofern keine Freistellung vereinbart wird.

Wie hoch sollte die Abfindung bei der Abschichtung sein?

Die Abfindung bei einer Abschichtung hängt vom Wert des Erbteils ab. Es empfiehlt sich, eine Bewertung des Nachlasses durchzuführen, um eine faire Abfindung zu verhandeln. Der abschichtende Miterbe sollte bedenken, dass die Abfindung oft deutlich unter dem tatsächlichen Wert des Erbteils liegen kann.

Wenn Verbindlichkeiten zum Nachlass gehören

Falls Schulden oder sonstige Verbindlichkeiten zum Nachlass gehören, haften auch die ausscheidenden Miterben. Ohne spezifische Vereinbarungen im Innenverhältnis mit den anderen Miterben oder den Gläubigern besteht das Risiko, weiterhin für die Verbindlichkeiten des Nachlasses haftbar zu bleiben.

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Was bei der Abschichtungsvereinbarung beachtet werden muss

Eine Abschichtungsvereinbarung sollte detailliert die Konditionen des Ausscheidens festhalten. Dies umfasst Fristen, Abfindungshöhe und eventuell notwendige Haftungsfreistellungen. Um Missverständnissen vorzubeugen, sollten diese Vereinbarungen präzise formuliert und bestenfalls notariell beurkundet werden.

Muss ein Abschichtungsvertrag notariell beurkundet werden?

Die notarielle Beurkundung eines Abschichtungsvertrags ist insbesondere dann notwendig, wenn Immobilien, Grundstücke oder Gesellschaftsanteile Teil des Nachlasses sind. Die Beurkundung stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und dass die Vereinbarung auch vor Gericht Bestand hat.

Abschichtung Erbengemeinschaft Immobilie: Spezielle Herausforderungen

Besondere Vorsicht ist bei der Abschichtung einer Immobilie aus einer Erbengemeinschaft geboten. Der Wert des Nachlasses wird durch Immobilien erheblich beeinflusst, und die Abschichtung muss notariell beurkundet werden, wenn ein Grundstück oder eine Immobilie Teil der Abfindung ist. Dies stellt sicher, dass die Änderungen im Grundbuch korrekt vorgenommen werden und der ausscheidende Miterbe rechtlich abgesichert ist.

Fazit: Abschichtung als Möglichkeit zum Ausscheiden aus der Erbengemeinschaft

Die Abschichtung ermöglicht Miterben, ihre Erbteile vorzeitig aufzugeben und die Erbengemeinschaft zu verlassen. Obwohl sie eine schnelle Lösung sein kann, sind die Verhandlungen oft komplex und die erhaltene Abfindung niedriger als der eigentliche Erbanteil. Prüfen Sie Ihre Optionen sorgfältig und lassen Sie sich rechtlich beraten, um die beste Entscheidung für Ihren Fall zu treffen.

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