Statt jahrelangem Streit unter Erben – Verkauf des Erbanteils als Lösung
Hohe Wahrscheinlichkeit in einer Erbengemeinschaft zu landen
Gemäß einer Studie sind nur 21 Prozent aller Erben Alleinerben. 55 Prozent erben gemeinsam mit Geschwistern und 34 Prozent mit anderen Verwandten. Das Problem: Seine Freunde kann man sich aussuchen, seine Miterben nicht.
Nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin, dürften jedes Jahr ca. 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt werden. Das ergibt eine durchschnittliche Höhe von rd. 85.000 Euro pro Person und Erbfall.
Was verhindert die Auflösung von Erbengemeinschaften?
Die mit 63 Prozent häufigste Ursache, warum einzelne Erben sich der Auflösung der Erbengemeinschaft widersetzen, ist von Eigennutz geprägt. So ist das meist mietfreie Wohnen in der zur Erbengemeinschaft gehörenden Immobilie eine bequeme und lukrative Situation, die ein eigensinniger Erbe so lange wie möglich erhalten möchte. Als Made im Speck ist er jedoch das Ärgernis aller anderen Miterben. Der Erhalt des elterlichen Vermögens, Rachefeldzüge gegenüber Miterben oder auch die Gier nach mehr Einfluss in der Erbengemeinschaft sind weitere Beweggründe, die Erben zu einer Blockadehaltung hinsichtlich der Auflösung der Erbengemeinschaft bewegen.
Verkauf als Alternative?
Ist absehbar, dass sich der Streit um die Auseinandersetzung des Erbes über Jahre hinzieht, gibt es aber die Möglichkeit für den einzelnen Erben über einen Verkauf seines Erbanteils aus der Erbengemeinschaft komplett auszusteigen. Er gibt damit seine Rechtsposition auf und überträgt diese auf den Käufer. Der Käufer erwirbt damit diesen Anteil am Nachlassvermögen und auch eventueller Nachlassverbindlichkeiten und wird Teil der Erbengemeinschaft. Der bisherige Erbe scheidet aus der Erbengemeinschaft aus und ist alle damit verbundenen Risiken los.
Vorteile eines Erbanteilsverkaufs
Für Erben, die rasch Geld benötigen um zum Beispiel die Erbschaftssteuer zur bezahlen, oder auch, weil sie die Kosten eines Rechtsstreits nicht tragen können ist der Verkauf eine Option, ihre liquiditätsmäßigen Probleme zu lösen. Auch wenn Erben emotional oder gesundheitlich angeschlagen sind kommen diese über einen Verkauf ihres Erbanteils schnell aus ihrer misslichen Lage. Der Verkauf eines Erbanteils ist relativ schnell umsetzbar, das bedeutet, dass dieser innerhalb von rund drei Monaten abgewickelt ist. Der Verkauf bedarf auch keiner Zustimmung der Miterben. Diese haben lediglich ein Vorkaufsrecht. Dieses können sie innerhalb von zwei Monaten ab Bekanntgabe des Verkaufs Gebrauch geltend machen. Dies spielt für den verkaufenden Erben jedoch keine Rolle, da er entweder vom Käufer oder von den Miterben sein Geld bekommt.
Wie funktionierts?
Der Erbe wendet sich an uns, die Erbteilung GmbH. Über unsere Homepage kann er schon vorab eine Online-Fallprüfung nutzen und sofort ein Ergebnis erhalten. Nach Übermittlung der wichtigsten Unterlagen (Erbschein und/oder Testament, aktueller Grundbuchauszug, Bewertung der Immobilie) wird sein Fall unternehmensintern geprüft. Anschließend erhält der Erbe das Prüfungsergebnis samt entsprechendem Angebot zur Entscheidung. Nimmt der Erbe das Angebot an, bekommt er einen Vertragsentwurf zur Prüfung und kann den Vertrag dann bei einem Notar seiner Wahl beurkunden lassen. Der Notar informiert dann die restliche Erbengemeinschaft vom Verkauf und das Vorkaufsrecht. Nach Ablauf der zweimonatigen Frist erhält der Erbe den vereinbarten Kaufpreis und scheidet damit aus der Erbengemeinschaft aus.
Sie haben Interesse?
Die Experten der Erbteilung GmbH beraten Sie gerne und lassen Ihnen ein unverbindliches Angebot zur Lösung Ihres Problems zukommen. Jedes Jahr vertrauen hunderte Erben auf unsere Expertise.