Rechtsschutzversicherung bei Erbstreit

Häufig landen Uneinigkeiten unter Erben vor Gericht, weil eine außergerichtliche Klärung nur schwer zu erzielen ist. Doch bei Erbstreit setzen klassische Rechtsschutzversicherungen oft Grenzen – die Kostenübernahme endet meist vor dem Gerichtssaal oder ist sehr limitiert. Das liegt vornehmlich daran, dass Fälle im Erbrecht häufig komplex und langwierig sind. In diesem Beitrag erfahren Sie, was bei Rechtsschutzversicherungen hinsichtlich des Erbrechts zu beachten ist und welche alternativen Möglichkeiten es gibt.
Inhalt

Rechtsschutzversicherung bei Erbstreit – Warum Sie häufig enttäuscht werden

Viele Erben sind enttäuscht von ihrer Rechtsschutzversicherung, wenn es zu Erbstreitigkeiten kommt. Das liegt daran, dass die Leistungen der Rechtsschutzversicherungen im Erbrecht oft unzureichend sind:

  • Keine Übernahme von laufenden Prozessen und Kosten: Rechtsschutzversicherungen decken häufig nur außergerichtliche Streitigkeiten ab, während Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und weitere Aufwendungen oft nicht übernommen werden oder gedeckelt sind.
  • Kein rückwirkender Schutz: Eine Rechtsschutzversicherung im Erbrecht kann nicht abgeschlossen werden, wenn der Erbstreit bereits im Gange ist. Erben bleiben auf den Kosten sitzen und müssen die Prozesse mit all den verbundenen Aufwendungen selbst finanzieren.
  • Lange Wartezeiten: Viele Rechtsschutzversicherungen haben eine Wartezeit im Erbrecht, sodass der Schutz nicht sofort greift – ein großes Problem, wenn der Erbfall schon eingetreten oder absehbar ist.


Eigenständige Versicherungen für Erbrecht existieren nicht. Zwar gibt es Versicherungsbausteine bei Rechtsschutzversicherungen, die das Erbrecht miteinschließen, doch diese unterliegen meist einigen Einschränkungen und sind mit höheren laufenden Beiträgen versehen.

In der Regel müssen die Versicherungen darüber hinaus bereits drei Monate vor Eintreten des Erbfalls abgeschlossen worden sein. Zusätzlich ist die Kostenübernahme oft bei einem Betrag von 10.000€ oder niedriger gedeckelt, welcher in vielen Verfahren deutlich überschritten wird. Diese Einschränkungen sorgen dafür, dass Erben in Erbstreitigkeiten auf hohen Kosten sitzenbleiben.

Rückwirkende Rechtsschutzversicherung im Erbrecht – Ist das möglich?

Viele Erben suchen verzweifelt nach einer Möglichkeit, ihre Kosten, etwa für Anwalt und Gericht, durch eine Rechtsschutzversicherung im Erbstreit rückwirkend abzudecken. Doch die Realität ist oft ernüchternd: Rückwirkender Schutz im Erbrecht ist bei Rechtsschutzversicherungen nicht möglich. Sobald der Erbfall oder ein Streit bereits eingetreten ist, können Sie keine Versicherung mehr abschließen, die diese Kosten übernimmt.

Ein häufiger Fall

Stellen Sie sich vor, Ihnen und Ihren Miterben fällt das Haus eines verstorbenen Verwandten als Nachlass zu. Zunächst sind sich alle Mitglieder der Erbengemeinschaft einig, das Haus schnell zu Geld zu machen. Doch auf einmal entschließt ein Erbe, mit seiner Familie das Haus selbst weiter bewohnen zu wollen. Streitereien entstehen. Ein anderer Miterbe leitet rechtliche Schritte ein. Eine klassische Rechtsschutzversicherung übernimmt die Prozesskosten nicht und Sie bleiben ratlos ohne Unterstützung zurück.

Die Erbabwicklung von ERB|TEILUNG® bietet bei Fällen dieser Art eine Lösung: Auch wenn der Erbstreit schon läuft, übernimmt sie alle anfallenden Kosten und sorgt für eine sofortige finanzielle Entlastung.

Die Erbabwicklung: Ihre Alternative zur Rechtsschutzversicherung im Erbstreit

Die Erbabwicklung von ERB|TEILUNG® ist die flexible Lösung für Erben, die bereits mitten im Erbstreit stecken. Anders als klassische Versicherer für Rechtsschutz sichert die Erbabwicklung von ERB|TEILUNG® auch dann ab, wenn der Schadensfall bereits eingetreten ist. Hier sind die wichtigsten Vorteile im Überblick:

  • Übernahme sämtlicher Kosten: Die Erbabwicklung übernimmt alle anfallenden Kosten in voller Höhe, darunter Anwalts- und Gerichtskosten ebenso wie Kosten für Gutachter, Makler und Notar. Auch wenn Ihr Erbstreit schon läuft.
  • Absicherung trotz laufender Klagen: Egal ob Teilungsversteigerung, Klage oder Erbauseinandersetzung – die Erbabwicklung schützt Sie auch rückwirkend.
  • Keine Wartezeit: Sie sind sofort abgesichert und müssen keine Fristen abwarten, wie es bei einer Rechtsschutzversicherung oft der Fall ist.
  • Sofortige Liquidität: Erben erhalten schon vorab bis zu 30 % ihres Erbes ausgezahlt – und das, während Erbteilung sich um die Abwicklung und alle verwalterischen Aufgaben kümmert.

Testen Sie jetzt unverbindlich, ob Sie für die Erbabwicklung geeignet sind!

Online-Erbfallanalyse: Ihre Möglichkeiten

Unsere Online-Erbfallprüfung bietet Ihnen eine kostenlose Bewertung Ihrer Möglichkeiten zur Verwertung Ihres Erbanteils. Die Prüfung berücksichtigt vererbte Güter, rechtlichen Aspekte und emotionale Belange. Nach Eingabe weniger Daten erhalten Sie sofort ein Ergebnis, das Ihnen Informationen über Ihre Optionen bereitstellt.
Ihr rechtlich zugesicherter Erbanteil
Gesamtanteil aller Erben, die einer gemeinsamen Lösung entgegenwirken
Ihre Werte ergeben über 100%. Bitte passen Sie die Anteile an.

Weitere Werte
Link zum Ergebnis wird an diese E-Mail-Adresse gesendet.
0%

Absicherung trotz laufender Prozesse – ohne Wartezeit!

Mit der Erbabwicklung erhalten Erben sofortige finanzielle Entlastung. Alle Kosten, die durch Anwalts- und Gerichtstermine entstehen, werden übernommen – auch dann, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung im Erbrecht nicht mehr greift. Darüber hinaus übernimmt ERB|TEILUNG® alle weiteren Kosten, die im Vorgang entstehen, darunter alle Aufwendungen für Gutachter, Makler und Notare. Die Erbabwicklung ist dabei nicht an starre Vertragsbedingungen eines klassischen Erbrechtsschutzes gebunden, sondern passt sich Ihrem individuellen Fall an.

Leistungen der Erbabwicklung im Überblick:

  • Vollständige Kostenübernahme: Kosten für Anwalt und Gericht sowie alle weiteren Auslagen werden direkt übernommen.
  • Beratung durch Experten: Ein erfahrenes Team unterstützt Sie durch den gesamten Prozess und sorgt dafür, dass Ihre Interessen vertreten werden.
  • Schnelle Liquidität: Sie erhalten eine Vorabauszahlung auf Ihre Erbschaft, sodass Sie finanzielle Freiheit genießen, noch bevor der Erbstreit abgeschlossen ist.

Das sagen unsere Kunden

Häufig gestellte Fragen zur Erbabwicklung

Mit der Erbabwicklung sind Sie – im Gegensatz zu klassischen Rechtschutzversicherungen – auch dann abgesichert, wenn der Erbstreit bereits begonnen hat. Alle laufenden Kosten werden übernommen, und Sie profitieren von einer sofortigen Auszahlung auf Ihr Erbe.

Ja, die Erbabwicklung sichert Sie unabhängig davon ab, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme verweigert hat.

Die Erbabwicklung bietet Schutz und finanzielle Entlastung auch bei bereits eingetretenen Schadensfällen und übernimmt alle Prozess- und weiteren Kosten. Eine herkömmliche Rechtsschutzversicherung greift in vielen Fällen nicht oder nur eingeschränkt.

Rechtsschutzversicherung für Erbrecht und Wartezeit – Mit Erbabwicklung sofortige Absicherung statt langer Fristen

Rechtsschutzversicherungen im Erbrecht haben oft eine lange Wartezeit, bevor sie überhaupt Leistungen übernehmen. Das ist besonders problematisch, wenn der Erbstreit bereits begonnen hat oder eine schnelle Klärung erforderlich ist. Die Erbabwicklung umgeht diese Wartezeiten komplett: Sie bietet sofortige Absicherung, übernimmt alle Kosten und unterstützt Sie von Beginn an – ohne Fristen und ohne Einschränkungen. So bleiben Sie finanziell geschützt, während Ihre Rechtsschutzversicherung für Erbrecht noch in der Wartezeit steckt.

In folgender Tabelle finden Sie die Unterschiede zwischen einer klassischen Rechtsschutzversicherung und den Leistungen der Erbabwicklung von ERB|TEILUNG® gegenübergestellt:

Klassische Rechtsschutzversicherung für Erbrecht
Erbabwicklung
Art der Kostenübernahme
Kosten für anwaltliche Beratung, Mediation sowie Anwalts- und Gerichtskosten
Alle anfallenden Kosten
Kosten für Anwalt und Gericht in der Regel gedeckelt bei 10.000€ oder weniger
Komplette Übernahme aller Kosten in voller Höhe
Ja, in der Regel mehrere Monate
Nein, sofortige Absicherung
Kein rückwirkender Schutz
Auch bei bereits laufenden Streitigkeiten
Vermeiden Sie hohe Kosten und Unsicherheiten im Erbstreit – prüfen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich in der Erstberatung, ob die Erbabwicklung für Ihren Fall die richtige Lösung ist.