Erbkonsens

Gütliche Einigung

Für dialogbereite Erbengemeinschaften, die innerhalb von zwei Monaten Klarheit gewinnen und eine Einigung erreichen möchten.

Erbkonsens

Erbkonsens ist für Erbengemeinschaften gedacht, die eine Einigung nicht dem Zufall überlassen wollen. Anders als die klassische Mediation bleibt Erbkonsens nicht neutral gegenüber dem Ergebnis, sondern wirkt gezielt auf eine tragfähige Lösung hin: mit strukturierter Führung, konkreten Einigungsvorschlägen, besonderer Erfahrung in Erbfällen und direkter vertraglicher Umsetzung.

So entsteht innerhalb von nur 2 Monaten schnell Klarheit darüber, ob eine gütliche Einigung tatsächlich erreichbar ist – und Erfolg bedeutet dabei nicht Annäherung, sondern die unterschriebene Vereinbarung zur Auflösung der Gemeinschaft.

Der Ablauf

1

Prüfung der Eignung

Zunächst klären wir, ob Erbkonsens in Ihrem Fall überhaupt der richtige Weg ist. Voraussetzung ist, dass zwischen den Miterben noch eine gewisse Gesprächsbasis besteht. Wo nur noch über Vertreter kommuniziert wird, sind die Erfolgschancen meist gering.

2

Kostenlose Erstgespräche

Danach führen wir mit beiden Seiten ein kostenloses Erstgespräch. So prüfen wir, ob eine konstruktive Weiterarbeit möglich ist. Lehnt ein Miterbe den Einstieg oder die Fortsetzung danach ab, entstehen keine Kosten.

3

Strukturierter Konsensprozess

Wenn beide Seiten weitermachen wollen, beginnt der strukturierte Erbkonsens-Prozess auf Basis klar definierter Festpreise. Wir wirken aktiv auf eine Einigung hin, bringen konkrete Lösungsvorschläge ein und steuern den Prozess konsequent auf ein Ergebnis zu.

4

Einigung und Vertragsvorbereitung

Kommt es zur Einigung, bereiten wir auch die vertraglichen Vereinbarungen direkt vor. Im Erfolgsfall fällt deshalb ein höheres Honorar an: wegen unseres aktiven Ergebniseinsatzes und wegen der direkten Umsetzung. Die Kosten werden am Ende von allen Erben gemeinsam getragen.

Der Konsensor

Anders als ein neutraler Mediator bleibt der Konsensor nicht ergebnisoffen, sondern führt aktiv auf eine Einigung hin. Mit Erfahrung in Erbfällen, klarer Struktur und konkreten Lösungsvorschlägen schafft er die Grundlage für eine tragfähige und umsetzbare Vereinbarung.

Was Erbkonsens so wirksam macht

Erbkonsens verbindet aktive Einigungsführung mit direkter Umsetzung. Anders als bei einer rein moderierenden Begleitung bleibt die Lösung nicht offen, sondern wird gezielt auf eine tragfähige Vereinbarung hingeführt. Regelungen werden nicht nur besprochen, sondern von Anfang an auf einen konkreten Abschluss ausgerichtet.

Nur die unterschriebene Vereinbarung zählt:
Beim Erbkonsens gilt nur ein Ergebnis als Erfolg: die unterschriebene Vereinbarung zur Auflösung der Gemeinschaft. Reine Annäherungen, bessere Gespräche oder Teilergebnisse genügen nicht.

Klare Grenze statt Endlosschleife:
Der Erbkonsens arbeitet in einem festen zeitlichen Rahmen von standardmäßig 2 Monaten. Wird innerhalb dieser Zeit keine Einigung erreicht, gilt der Prozess als gescheitert. Das schafft früh Klarheit und verhindert endlose Gespräche ohne Ergebnis.

Fragen und Antworten

Nein. Erbkonsens ist nur sinnvoll, wenn zwischen den Beteiligten noch eine gewisse Gesprächsbasis besteht. Sind die Fronten bereits zu verhärtet, ist dieses Format meist nicht mehr geeignet.

Ja. Wenn keine Einigung erzielt wird, kann im Anschluss eine Erbabwicklung bei uns beauftragt werden. In diesem Fall übernehmen wir sogar die Kosten des Erbkonsens.

Ja. Je nach Komplexität des Falls bieten wir drei Varianten an: Kurz, Normal und Erweitert.

Die Modelle unterscheiden sich vor allem im Umfang und in der Dauer:

  • Short: für einfache Fälle, besonders günstig, bis zu 2 Monate und 12 Stunden

  • Normal: der Standardfall, bis zu 3 Monate und 20 Stunden

  • Erweitert: für umfangreichere oder anspruchsvollere Fälle, bis zu 3 Monate und 30 Stunden

Ja. Wenn sich im Verlauf zeigt, dass mehr Zeit oder Unterstützung sinnvoll ist, kann der laufende Erbkonsens erweitert werden.

Bei einer Mediation begleitet der Mediator die Beteiligten neutral und ohne eigenes Ziel für das Ergebnis. Erbkonsens geht weiter: Der Konsensor wirkt aktiv auf eine Einigung hin, bringt Erfahrung in Erbfällen ein, entwickelt konkrete Lösungsvorschläge und führt den Prozess gezielt auf eine tragfähige Vereinbarung zu. Kommt es zur Einigung, wird diese zudem direkt in die vertragliche Umsetzung überführt.

Interesse? Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf