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Sollten Sie sich in einer harmonischen (sich einigen) Erbengemeinschaft befinden, bei der jedoch ein Miterbe nicht genügend finanzielle Mittel besitzt, um Sie auszahlen zu können, stellt der Erbentausch eine pragmatische Lösung dar. Der verbleibende muss dieser Lösung zustimmen, da dieser dauerhaft ein neues Mitglied in die Erbengemeinschaft aufnimmt.
Wir bieten auch Lösungen für Bruchteilsgemeinschaften (Ehe-Gemeinschaften, BGB Gesellschaften, …) sowie für Pflichtteile an.