Erbengemeinschaft Auseinandersetzung: Der Streit um das Erbe

Nachlass-Auseinandersetzung bei Streit in der Erbengemeinschaft. Welche Möglichkeiten gibt es und was bedeuten sie konkret…

Inhalt

Ausgangssituation

Leider sind streitende Miterben ein recht häufiges Phänomen, das es schwierig macht, den Nachlass aufzuteilen und die Erbengemeinschaft aufzulösen. Für diese Fälle eröffnet das deutsche Erbrecht mehrere Möglichkeiten, der Erbauseinandersetzung ein Stück näher zu kommen.

Mögliche Konflikte

Obwohl in einer Erbengemeinschaft zunächst einmal alles klar geregelt scheint – per Testament oder durch gesetzliche Erbfolge – , können dennoch leicht Konflikte und Unstimmigkeiten entstehen. Allein schon die Frage, wie das Erbe konkret verwaltet wird und wer wofür zuständig ist, kann zu Meinungsverschiedenheiten führen. Ganz zu schweigen davon, wie die einzelnen Nachlassgegenstände unter den Miterben aufgeteilt und genutzt werden sollen.

Hier einige typische Konfliktfälle

Laufende Kosten

Für laufende Kosten bei einer geerbten Immobilie wird ein neues Konto eröffnet. Ausgerechnet der Erbe, der dort in der Nähe wohnt, genießt nicht das Vertrauen der anderen Miterben. Wer erhält nun die Kontovollmacht und verwaltet die Immobilie?

Miterben möchten in Immobilie bleiben

Ein Miterbe möchte das geerbte Elternhaus schnellstmöglich verkaufen – ein Geschwister will bis zum Lebensende darin wohnen und noch dazu das geerbte Vermögen dort hinein investieren (Einstimmigkeit erforderlich!)

Uneinig

Die gesamte Erbengemeinschaft ist sich uneins darüber, wie mit geerbten Immobilien oder Wertpapieren verfahren werden soll. Bald sind alle zerstritten, die Situation ist festgefahren, nichts wird entschieden.

Chemie zwischen Erben

Schon zu Lebzeiten des Erblassers hat die Chemie zwischen den späteren Erben nicht gestimmt, die Erbengemeinschaft war von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Ein Miterbe möchte nun raus.

Miterbe blockiert mit Geld

Ein finanziell starker Miterbe blockiert lange die Entscheidung über die Zukunft der Erbschaft, damit der finanziell schwächere letztlich einknickt und sich mit einer spärlich Auszahlung zufriedengibt.

Reparaturen in Immobilien

Die Heizung in einer geerbten Immobilie soll repariert werden - dies findet aber nur die Hälfte der Gemeinschaft (Mehrheit nach Erbquote erforderlich!)

Kein Geld trotz Versteigerung

Nach langem Streit wurde eine geerbte Immobilie versteigert und somit in Geld umgewandelt – doch einzelne Miterben warten noch immer auf ihren Anteil.

Verweigerung der Miterben

Eine Reparatur, Verschönerung o.ä. wurde von der Mehrheit durchgesetzt – die Minderheit weigert sich aber, ihren Teil der Kosten beizusteuern.

Verbot zur Auflösung

Die Erbengemeinschaft ist zerstritten – der Erblasser hatte aber per Testament verboten, sie aufzulösen.

Mögliche Lösungen

Man kann die Auflösung der Erbengemeinschaft einklagen. Ein Rechtsanwalt wird beauftragt, welcher juristisch versucht, die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft für den Erben durchzusetzen.

Es beginnt oft ein sehr langer Weg und ein intensiver Schriftwechsel zwischen den Anwälten, bei dem oft nur wenig erreicht wird. Grundsätzlich gibt es keine Garantie dafür, dass der Anwalt mit den Klagen erfolgreich sein wird. Trotzdem entstehen hohe Kosten, die der Erbe in vollem Umfang und unabhängig vom Erfolg bezahlen muss. Werden Klagen dann noch verloren, müssen neben den eigenen Kosten auch noch die Kosten der gegnerischen Seite bezahlt werden.

Wir raten meist von diesem Weg ab, da das finanzielle Risiko beim Erben zu hoch und der Erfolg nicht garantiert ist.

Es wird ein Rechtsanwalt beauftragt, um für den Erben eine Teilungsversteigerung zu beantragen und durchzuführen. Hiermit wird die Immobilie in Geld umgewandelt. Der Erlös bleibt jedoch weiterhin im Besitz des Versteigerungsgerichtes.

Eine Teilungsversteigerung ist eine Zwangsversteigerung von einer Immobilie, welche schlussendlich kaum von einem Miterben verhindert werden kann. Jeder kann bei der Versteigerung mitbieten. Durch den Prozess der Versteigerung liegen die Erlöse meist deutlich unter dem handelsüblichen Marktwert. Die Versteigerung löst auch niemals eine Erbengemeinschaft auf, sondern wandelt nur die Immobilie in Geld um. Die Erbengemeinschaft bleibt nach wie vor bestehen. Weitere Prozessschritte, Klagen und damit verbundenen Kosten sind somit sehr wahrscheinlich um den Erlös in der zerstritten Erbengemeinschaft verteilen zu können. Hier ist im Allgemeinen ein auf Teilungsversteigerungen spezialisierter Anwalt vonnöten.
Grundsätzlich müssen bei diesem Weg hohe finanzielle Mittel beim Erben vorhanden sein um Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten vorstrecken zu können. Das Risiko von starken zeitlichen Verzögerungen durch Einsprüche der Gegenseite ist nicht kalkulierbar.

Wir empfehlen diese Lösung an Erben mit hohen finanziellen Mitteln und ausreichend Zeit. Darüber hinaus sollte man einen Anwalt konsultieren, der Experte mit Teilungsversteigerungen ist.

Der gesamte Erbanteil wird an einen Dritten (Investor) verkauft. Der Erbe verlässt sofort die Erbengemeinschaft und der Käufer nimmt die Position des Erben in der Erbengemeinschaft ein.

Es kann nur der gesamte Erbteil, nicht nur der Anteil an einer Immobilie verkauft werden und es muss ein Käufer gefunden werden. Letzteres stellt gerade bei unattraktiven Immobilien durchaus ein Problem dar. 
Meist werden nur Erbteile verkauft, wenn es Probleme in der Erbengemeinschaft gibt. Diese muss der Käufer nun lösen und die Kosten dafür tragen. Es ist außerdem zum Zeitpunkt der Verkaufes dem Käufer noch nicht klar, welchen Erlös er aus dem Erbanteil erzielen kann (versteckte Verbindlichkeiten, geänderte Testamente, Verpfändungen…). Daher kann ein Käufer dem Erben nur einen weitaus geringeren Wert zahlen, als der zum Zeitpunkt des Verkaufes augenscheinliche Wert der Erbanteiles. 20-30 % Abschlag sind hier die Regel. Zusätzlich fallen Notargebühren für die Übertragung des Erbanteils und der Grunderwerbssteuer von gesamt 10-15 % an. Der Abschlag liegt somit je nach Käufer, Wert und Lage der Immobilie bei 30-55%. Darüber hinaus verlangen die meisten Vermittler von Käufern eine Vermittlungsprovision von etwa 4 %. Mit ERB|TEILUNG entfällt diese Provision, da wir direkt ankaufen.

Diese Lösung ist zu empfehlen, wenn der Erbe dringend und schnell Geld benötigt und bereit ist, den Abschlag zu akzeptieren.

Bei der Erbabwicklung wird ein strategischer Partner beauftragt, der das gesamte Risiko des Erbfalles übernimmt und den maximalen Erlös am Erbteil erzielt. Er wird erst dann bezahlt, wenn das Erbe ausbezahlt wurde. Er wird dann am Erfolg beteiligt.

Die Erbabwicklung ist ein exklusives Produkt der ErbTeilung GmbH: Es vereint alle Vorteile der gängigen Lösungen und schließt dabei die Nachteile aus. ErbTeilung führt effizient zur Auszahlung des Erbes. Neben der Entwicklung der Strategie zu Abwicklung steuert und überwacht ErbTeilung den Fall solange, bis das Erbe ausgezahlt wurde. Erst dann wird ErbTeilung bezahlt.
Da ErbTeilung mit diesem Ansatz keine Anwaltskanzlei sein darf, werden rechtliche Beratungen und Lösungen mit einem externen Anwalt durchgeführt. Dabei besteht für Sie die freie Anwaltswahl: Sie können unsere Empfehlung annehmen oder Ihren eigenen Anwalt mitbringen. Wir übernehmen dabei sämtliche Kosten für Ihren Anwalt, Gutachten und Gericht.
Sie als Erbe müssen sich um nichts mehr kümmern. Wir koordinieren Ihren Anwalt sowie alle weiteren Prozesse und setzen so unsere Strategie effizient um. Sie benötigen kein eigenes Kapital. ErbTeilung erhält als Gegenleistung einen Prozentsatz der erzielten Erlöses. Die Höhe ist abhängig von der Komplexität des Falles, ist aber immer deutlich geringer als beim Verkauf des Erbanteiles.

Eine klare Empfehlung: Der Erbe geht kein finanzielles Risiko ein und benötigt kein eigenes Kapital. Außerdem wird der Partner erfolgsorientiert bezahlt und hat somit großes Interesse am maximalen und schnellen Erlös. Der Abschlag ist dabei weitaus geringer als bei anderen Lösungen.

Weitere Lösungen

  • Sofort Geld – Sie bekommen eine Portion Ihres Erbanteils sofort ausbezahlt
  • Erbschaftsdarlehen – überbrückt finanzielle Engpässe und stellt kurzfristig das dringend benötigte Geld bereit
  • Prozessfinanzierung – wenn der Gang zum Gericht unvermeidbar ist

ERB|TEILUNG macht Erbanteile zu Geld

ERB|TEILUNG bietet abschließende Lösungen an, um Erbengemeinschaften sicher zu verlassen oder aufzulösen. Der Erbanteil wird dabei effizient in liquides Geld umgewandelt. Unsere Kunden können wählen, ob ihnen eine schnelle Umwandlung oder ein maximaler Erlös in der Erbengemeinschaft wichtiger ist.