Erbentausch, Erbanteil zu Geld wandeln

Sollten Sie sich in einer harmonischen (sich einigen) Erbengemeinschaft befinden, bei der jedoch ein Miterbe nicht genügend finanzielle Mittel besitzt, um Sie auszahlen zu können, stellt der Erbentausch eine pragmatische Lösung dar. Der verbleibende muss dieser Lösung zustimmen, da dieser dauerhaft ein neues Mitglied in die Erbengemeinschaft aufnimmt.
Inhalt

Was ist ein Erbentausch?

Es ist eine der modernsten Auflösungsformen für Erbengemeinschaften, deren Nachlass hauptsächlich aus Immobilien bestehen. Mithilfe des Erbentausches kann ein Erbe problemlos aus der Gemeinschaft ausscheiden, und wird dabei 1:1 durch ein “professionelles” Mitglied (Unternehmen) ersetzt, welches Interesse am Fortbestand der Gemeinschaft und der Immobilie hat.

Der verbleibende Miterbe partizipiert an dessen ausgeprägten Immobilienerfahrung, sodass es als Immobiliengemeinschaft professionell und wirtschaftlich weitergeführt wird.

Sie scheiden aus und erhalten den Erlös aus Ihrem Anteil.

Vorteile:

  1. Schnell umsetzbar (bereits ab 4 Wochen möglich)
  2. Hoher Erlös aus seinem Erbanteil
  3. Klar und sicher durch einen notariellen Vertrag
  4. Der Miterbe kann bei Bedarf in der Immobilie weiterhin wohnen
  5. Keine Kapitaldienstprüfung (SCHUFA etc.) für den verbleibenden Miterben
  6. Für Miterben geeignet, die wenig finanzielle Mittel besitzen und kein Darlehen erhalten würden um einen Erben auszuzahlen
  7. Die Immobilie wird professionell erhalten und weiterentwickelt

 

Nachteil/Voraussetzung:

  • Es darf kein Streit in der Erbengemeinschaft herrschen, da diese Lösung das Mitwirken aller Erben benötigt.
  • Der verbleibende Miterbe sollte grundsätzlich Interesse daran haben, die Gemeinschaft/Immobilie weiter zu erhalten (mit einem Experten).

 

Sollten Sie sich in einer zerstrittenen Erbengemeinschaft befinden, sind unsere Lösungen wie Erbabwicklung und Erbanteilsverkauf die richtige Wahl. 

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