Erbauseinandersetzung

Eine Klage zur Erbauseinandersetzung ist der gerichtlicher Standard-Weg mit dem Ziel eine Erbengemeinschaft aufzulösen und den Nachlass zu verteilen.
Inhalt

Klage gegen Miterben der Erbengemeinschaft

Eine Erbauseinandersetzungsklage ist ein gerichtlicher Weg mit dem Ziel eine Erbengemeinschaft oder Eigentümergemeinschaft aufzulösen. Auch hier findet meist die Auseinandersetzung wegen einer Immobilie oder eines Grundstückes statt. Denn selbst wenn man einen einen einvernehmlichen Erbauseinandersetzungsvertrag anstrebt, so bedeutet es noch lange nicht, dass er auch von allen Erben unterschrieben wird.

Die beim Nachlassgericht einzureichende Auseinandersetzungsklage oder auch Teilungsklage genannt, sollte von einem Anwalt gut überlegt und vorbereitet sein, da die gesetzlichen Fristen eingehalten werden müssen und nicht immer ein wirklich zufriedenstellendes Ergebnis erzielt wird.

Die hohen Kosten für Anwalt und Gericht verbunden mit der langen Dauer der Prozesse, können schnell das Aus für den Erben bedeuten. Wird die Auseinandersetzungsklage dann auch noch verloren werden zudem die Kosten des gegnerischen Anwalts fällig.

Details

Strukturierter Weg

Der Klageweg ist durch die einzelnen Prozessphasen sehr klar und standardisiert durchführbar. Hier ist alles geregelt.

Zu jeder Zeit, für jeden Fall

In jeder Phase Ihrer Erbengemeinschaft können Sie eine Erbauseinandersetzungsklage einleiten. Ganz gleich, ob Ihr Fall einfach oder kompliziert ist.

Ihr Anwalt an Board

Die Erbauseinandersetzungsklage kann von Ihrem eigenen und vertrauten Anwalt eingeleitet und durchgeführt werden.

Jederzeitiger Stopp

Sie können zu jeder Zeit die Teilungsklage einstellen lassen, sobald die Miterben Einigkeit und einen gemeinsamen Weg erkennen lassen.

Freier Kopf

Sie können sich emotional und geistig aus dem Erbstreit zurückziehen - Ihr Anwalt übernimmt die Situation.

Datenschutzkonform

Ihre persönlichen Daten und jegliche Informationen zum Erbanteil sind bei uns sicher aufgehoben. Sie behalten die volle Kontrolle.

ERB|TEILUNG® macht Erbanteile zu Geld

ERB|TEILUNG bietet abschließende Lösungen an, um Erbengemeinschaften sicher zu verlassen oder aufzulösen. Der Erbanteil wird dabei effizient in liquides Geld umgewandelt. Unsere Kunden können wählen, ob ihnen eine schnelle Umwandlung oder ein maximaler Erlös in der Erbengemeinschaft wichtiger ist.