Erbauseinandersetzung: So kann eine Erbengemeinschaft aufgelöst werden

Eine Erbauseinandersetzung ist meistens dann erforderlich, sobald mehrere Personen gemeinsam erben. Sie wollen Ihre Erbengemeinschaft auflösen und Ihnen steht die Erbauseinandersetzung mit Ihren Miterben bevor? Wir klären auf worauf es zu achten gibt und welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. Mit unserer Unterstützung haben Sie verschiedene Möglichkeit, die Erbengemeinschaft sicher zu verlassen und Ihren Erbanteil zu Geld zu machen.
Inhalt

Was ist eine Erbauseinandersetzung genau?

Unter Erbauseinandersetzung versteht man die Aufteilung des Nachlasses zwischen den Miterben und somit die Auflösung der Erbengemeinschaft. Die Erbauseinandersetzung ist eine komplexe Angelegenheit, insbesondere dann, wenn es mehrere Erben gibt. Die Verteilung des Nachlasses des Erblassers und die Bestimmung der Erbteile stehen hier im Vordergrund. Sobald der Erblasser stirbt, hinterlässt er seinen Nachlass, der meist aus verschiedenen Nachlassgegenständen besteht. Zu Nachlassgegenständen gehören unter anderem Immobilien, Bargeld, Wertpapiere, Schmuck oder Kunstwerke.

Die Erbauseinandersetzung beginnt, sobald die Erben die Erbschaft annehmen und sich einig sind, wie sie diesen Nachlass verteilen wollen. Sollte es zu Unstimmigkeiten zwischen den Miterben kommen, ist die Auseinandersetzung vorprogrammiert. Sind nicht alle Erben mit der Verteilung der Nachlassgegenstände einverstanden, bestehen sie meist darauf, ihren Erbteil zu erhalten.
In diesem Fall müssen die Erben die Auseinandersetzung miteinander klären. Sie müssen sich über die Verteilung der Nachlassgegenstände und die Bestimmung der Erbteile einigen. Jeder Erbe hat ein Anrecht auf einen Erbteil, der entsprechend dem jeweiligen Erbrecht festgelegt wird.

Wichtig ist hierbei auch die Frage, ob die Erben miterben möchten oder nicht. Wenn ein Erbe beispielsweise ausgeschlossen werden soll, kann dies durch eine entsprechende Regelung im Testament des Erblassers erfolgen. Ansonsten zählen alle Miterben automatisch, auch wenn sie ihren Erbteil nicht annehmen möchten.

Sollte es unklar sein, welche Nachlassgegenstände zum Nachlass gehören, müssen die Miterben ein Nachlassinventar erstellen. Hier erfassen Sie alle Gegenstände, die geerbt werden können. Insgesamt kann eine Erbauseinandersetzung ein komplizierter und oft emotionaler Prozess sein. Es ist wichtig, dass alle Erben in der Erbengemeinschaft versuchen, eine faire und gerechte Lösung zu finden, die den Wünschen des Erblassers entspricht.

Unsere Empfehlung:

Da der Weg für eine gerechte Lösung sehr lang dauern kann und oft sehr kostspielig für alle Beteiligten ausfällt, bieten wir Ihnen zwei alternative Wege Ihre Erbangelegenheit schnell zu lösen: 


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Erbauseinandersetzungsvertrag

Der Erbauseinandersetzungsvertrag wird zwischen mehreren Erben abgeschlossen, um die Aufteilung des Erbes zu regeln. Ziel ist es, Erbstreitigkeiten und Konflikte durch eine Verteilung des Nachlasses zwischen den Miterben zu vermeiden oder zu minimieren. Meist werden Vermögenswerte wie Geld, Schmuck, Immobilien oder Wertpapiere aufgeteilt. Die Übernahme von Verbindlichkeiten oder Schulden kann ebenfalls in einem Vertrag festgehalten werden. Wir empfehlen einen Erbauseinandersetzungsvertrag von einem erfahrenen Anwalt aufsetzen zu lassen, um Streitigkeiten zu vermeiden. Sinnvoll ist es ebenfalls den Vertrag durch das Notar beurkunden zu lassen. So ist die Rechtssicherheit gewährleistet. Der Erbauseinandersetzungsvertrag ist einer der wichtigsten Schritte, um die Abwicklung des Nachlasses zu regeln und Streitigkeiten zu vermeiden. Durch eine sorgfältige Planung und Absprache kann ein solcher Vertrag dazu beitragen, dass der Nachlass fair und gerecht aufgeteilt wird.

Erbauseinandersetzung in der Erbengemeinschaft: Was bedeutet das?

Sobald mehrere Personen erben, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Unter Erbauseinandersetzung versteht man die Aufteilung des Nachlasses zwischen den Miterben und somit die Auflösung der Erbengemeinschaft. Diese kann sehr komplex und emotional belastend für alle Beteiligten sein, da es oft um den Wert des Nachlasses und um persönliche Erinnerungsstücke geht. Bei der Erbauseinandersetzung haben die Erben bestimmte Rechte und Pflichten. Sie müssen beispielsweise den Wert des Nachlasses ermitteln, Schulden begleichen und die Verteilung untereinander vereinbaren. Wurde vom Erblasser ein Testamentsvollstrecker benannt, so teilt dieser den Nachlass auf. 

Erbauseinandersetzung bei der Immobilie

Die Erbauseinandersetzung bei Immobilien oder Grundstücken kann oftmals sehr emotional für alle Beteiligten sein. Gehört eine Immobilie oder ein Grundstück zum Teil des Nachlasses, müssen die Miterben eine Entscheidung treffen, wer die Immobilie oder das Grundstück erhält oder ob diese verkauft werden soll. Eine der Herausforderungen bei einer Erbauseinandersetzung in Bezug auf eine Immobilie ist es, den genauen Wert der Immobilie zu ermitteln. In der Regel wird ein Gutachter damit beauftragt, den Marktwert der Immobilie zu ermitteln, um eine faire Aufteilung zu gewährleisten.

Bei einem Grundstück gibt das BGB vor, dass die Auseinandersetzung grundsätzlich durch eine Teilung erfolgen soll. Können sich die Miterben nicht einigen, ist eine Teilungsversteigerung erforderlich. Hier wird das Grundstück öffentlich versteigert und der Erlös wird anteilig auf die Miterben verteilt.

Insgesamt erfordert eine Erbauseinandersetzung in Bezug auf eine Immobilie und Grundstücke viel Geduld und Zusammenarbeit von allen Beteiligten. Eine offene Kommunikation und eine klare Vorstellung von den Zielen und Wünschen jedes Erben können dazu beitragen, eine schnelle und faire Lösung zu finden. Ist dies nicht möglich, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und gehen diesen Schritt gemeinsam mit Ihnen. Wir beraten Sie ausführlich über Ihre Möglichkeiten und unterbreiten Lösungsvorschläge, damit Sie schnell und sicher an Ihr Erbe kommen.

ERB|TEILUNG macht Erbanteile zu Geld

ERB|TEILUNG bietet abschließende Lösungen an, um Erbengemeinschaften sicher zu verlassen oder aufzulösen. Der Erbanteil wird dabei effizient in liquides Geld umgewandelt. Unsere Kunden können wählen, ob ihnen eine schnelle Umwandlung oder ein maximaler Erlös in der Erbengemeinschaft wichtiger ist. 

Erbauseinandersetzungsvertrag Muster

Ein Muster für einen Erbauseinandersetzungsvertrag sollte in erster Linie die individuellen Gegebenheiten der Erbengemeinschaft berücksichtigen. Es gibt daher kein standardisiertes Muster für einen solchen Vertrag. Dennoch sollten bestimmte Punkte im Vertrag unbedingt enthalten sein: 

  • Nennung aller Erben und ihrer Erbteile 
  • Festlegung des Verteilungsschlüssels und der Aufteilung des Nachlasses 
  • Regelung von Vermächtnissen und auch Pflichtteilsansprüchen 
  • Festlegung des Zeitpunkts der Übergabe des Nachlasses 
  • Regelung von Kosten und Steuern 
  • Klauseln für den Fall von Veränderungen (z. B. Todesfall eines Erben) 

Es ist jedoch ratsam, dass der Vertrag von einem erfahrenen Anwalt oder Notar aufgesetzt wird, der die individuellen Umstände der Erbengemeinschaft berücksichtigt. So kann gewährleistet werden, dass der Vertrag rechtskräftig und für alle Miterben bindend ist. 

Wann fällt die Grunderwerbsteuer bei einer Erbauseinandersetzung an?

Wenn es bei einer Erbauseinandersetzung zur Verteilung von Immobilien kommt, ist oft auch die Grunderwerbsteuer ein Thema. Diese fällt immer dann an, sobald ein Grundstück oder Immobilie übertragen wird. Die Grunderwerbsteuer wird auf den Wert der übertragenen Immobilie berechnet. Geht es um eine Schenkung, kann ebenfalls die Steuer anfallen. Die genauen Regelungen zur Grunderwerbsteuer sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, daher kann es sehr sinnvoll sein, sich im Vorfeld durch einen Fachanwalt beraten zu lassen.

Die Schenkungssteuer in der Erbauseinandersetzung

Kommt es in der Erbauseinandersetzung zu einer Schenkung, wird auch hier eine Schenkungssteuer fällig. Die Höhe der Schenkungssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis sowie dem Wert der Schenkung. Kommt es beispielsweise zu einer Schenkung zwischen Eltern und Kindern so liegt der Freibetrag momentan bei 400.000 €. Übersteigt der Wert der Schenkung diesen Freibetrag, so fällt eine Schenkungssteuer an. Auch hier gilt es zu beachten, dass die Regelungen in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können.

Steuerliche Folgen in der Erbauseinandersetzung

Eine Erbauseinandersetzung kann steuerliche Folgen haben, insbesondere in Bezug auf die Erbschaftsteuer, die Grunderwerbsteuer und die Schenkungssteuer. Im Folgenden geben wir einen Überblick über diese Steuerarten:

Erbschaftsteuer:

Wenn Vermögenswerte im Rahmen einer Erbauseinandersetzung auf die Erben übergehen, kann eine Erbschaftsteuer anfallen. Die Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Wert des Nachlasses sowie dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser und dem Erben. Es gibt jedoch auch Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsverhältnis unterschiedlich hoch sind. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen zur Erbschaftsteuer in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können.

Grunderwerbsteuer:

Wenn im Rahmen einer Erbauseinandersetzung eine Immobilie auf einen oder mehrere Erben übertragen wird, kann Grunderwerbsteuer anfallen. Die Grunderwerbsteuer wird dann auf den Wert der übertragenen Immobilie berechnet. Die genauen Regelungen zur Grunderwerbsteuer können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.

Schenkungssteuer:

Wenn es im Rahmen der Erbauseinandersetzung zu Schenkungen von Vermögenswerten zwischen den Erben kommt, kann Schenkungssteuer anfallen. Die Schenkungssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem sowie dem Wert der Schenkung. Es gibt auch hier Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsverhältnis unterschiedlich hoch sind.

Notarkosten bei der Erbauseinandersetzung

Die Notarkosten bei der Erbauseinandersetzung können je nach Umfang der zu erledigenden Aufgaben oder Anzahl der Beteiligten unterschiedlich hoch ausfallen. Die genauen Kosten können variieren, diese sind abhängig von der Höhe des Nachlasswertes und den individuellen Vereinbarungen zwischen den beteiligten Parteien und dem Notar. Meist teilen sich die betreffenden Parteien die Notarkosten, jedoch empfehlen wir in jedem Fall ein unverbindliches Angebot bei dem Notar einzuholen, um die Kosten abzuschätzen. Eine genaue Höhe der Kosten lässt sich nicht pauschal festlegen, da diese von Fall zu Fall unterschiedlich hoch sind. 

ERB|TEILUNG bietet Ihnen die nötige Hilfe und Lösungen an, um Ihre Erbauseinandersetzung schnellstmöglich durchzuführen. Der Kundenwunsch steht bei uns an oberster Stelle: Wollen Sie eine schnelle Umwandlung oder den maximalen Erlös erzielen? Wir unterstützen Sie und beraten Sie hierzu gerne. 

Kann ich eine Erbauseinandersetzung erzwingen?

Die Frage, ob eine Erbauseinandersetzung erzwungen werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls und den anwendbaren Gesetzen ab. In einigen Regionen gibt es gesetzliche Bestimmungen, die es einem Erben ermöglichen, eine Teilung des Nachlasses zu erzwingen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zum Beispiel kann ein Erbe berechtigt sein, seinen Anteil am Nachlass zu erhalten, aber andere Erben weigern sich, die Teilung des Nachlasses durchzuführen. 

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Durchsetzung einer Erbauseinandersetzung oft eine komplexe rechtliche Angelegenheit ist, die professionelle rechtliche Unterstützung erfordert. Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, empfiehlt es sich, einen Anwalt oder eine Anwältin zu konsultieren, der oder die Ihnen helfen kann, Ihre Rechte und Optionen zu verstehen und Ihnen bei der Durchsetzung einer Erbauseinandersetzung zu helfen, wenn dies notwendig ist. 

Erbauseinandersetzung Frist

Die Frist für die Erbauseinandersetzung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine allgemein gültige Frist für die Erbauseinandersetzung gibt es allerdings nicht. Wir empfehlen jedoch die Erbauseinandersetzung so schnell wie möglich durchzuführen, um Konflikte zwischen den Erben zu vermeiden. Bitte beachten Sie, dass einige Erbangelegenheiten ebenfalls verjähren können, wenn diese nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. Wir empfehlen in jedem Fall sich einen Fachanwalt zu wenden, um sicher zu stellen, dass Ihre Rechte optimal genutzt werden können. 

Kosten einer Erbauseinandersetzung

Die Kosten bei einer Erbauseinandersetzung sind sehr variabel. Die Angelegenheit und deren Komplexität spielen eine große Rolle. Kommt es zu einer außergerichtlichen Einigung sind die Kosten in der Regel niedriger. Sind jedoch gerichtliche Schritte erforderlich, können die Kosten hierfür erheblich höher ausfallen. Wir empfehlen in jedem Fall die Kosten für die Erbauseinandersetzung zu prüfen, um sicher zu stellen, dass diese angemessen und im vernünftigen Verhältnis zum Wert des Nachlasses stehen. 

Erbauseinandersetzung trotz Testament

Eine Erbauseinandersetzung kann trotz des Vorliegens eines Testaments erforderlich sein, wenn es Streitigkeiten, Fragen bezüglich der Gültigkeit des Testaments oder der Verteilung des Nachlasses zwischen den Miterben in der Erbengemeinschaft gibt. 

Sobald Zweifel an der Gültigkeit des Testaments vorliegen, kann es notwendig sein, eine gerichtliche Überprüfung des Testaments anzufordern. In diesem Fall kann eine Erbauseinandersetzung in der Erbengemeinschaft notwendig werden, um die Angelegenheit zu klären. Es ist auch möglich, dass das Testament nicht ausreichend spezifisch ist, um die genaue Verteilung des Nachlasses zwischen den Miterben zu bestimmen. In diesem Fall kann eine Erbauseinandersetzung erforderlich sein, um eine Einigung zwischen den Erben zu erzielen oder um eine gerichtliche Entscheidung zur Verteilung des Nachlasses zu erhalten. 

Eine Erbauseinandersetzung ist in der Regel sehr zeitaufwendig, teils hoch emotional und verursacht schnell hohe Kosten. Wir gehen mit Ihnen den einfachen und unkomplizierten Schritt und bieten Ihnen die Möglichkeit Ihren Erbteil zu verkaufen oder Ihren Erbanteil abwickeln zu lassen. 

Bei ERB|TEILUNG erhalten Sie weitere Informationen rund um Ihr Erbe. Informieren Sie sich jetzt zu Ihren Optionen und vereinbaren Sie jetzt das erste Kennenlerngespräch. Wir freuen uns auf Sie!