Der gesamte Erbanteil wird an einen Dritten (Investor) verkauft. Der Erbe verlässt sofort die Erbengemeinschaft und der Käufer nimmt die Position des Erben in der Erbengemeinschaft ein.
Es kann nur der gesamte Erbteil, nicht nur der Anteil an einer Immobilie verkauft werden und es muss ein Käufer gefunden werden. Letzteres stellt gerade bei unattraktiven Immobilien durchaus ein Problem dar. Ein Marktplatz für Erbanteile kann hier helfen.
Meist werden nur Erbteile verkauft, wenn es Probleme in der Erbengemeinschaft gibt. Diese muss der Käufer nun lösen und die Kosten dafür tragen. Es ist außerdem zum Zeitpunkt der Verkaufes dem Käufer noch nicht klar, welchen Erlös er aus dem Erbanteil erzielen kann (versteckte Verbindlichkeiten, geänderte Testamente, Verpfändungen…). Daher kann ein Käufer dem Erben nur einen weitaus geringeren Wert zahlen, als der zum Zeitpunkt des Verkaufs augenscheinliche Wert der Erbanteils. 20-30 % Abschlag sind hier die Regel. Zusätzlich fallen Notargebühren für die Übertragung des Erbanteils und der Grunderwerbssteuer von gesamt 10-15 % an. Der Abschlag liegt somit je nach Käufer, Wert und Lage der Immobilie bei 30-55%. Darüber hinaus verlangen die meisten Vermittler von Käufern eine Vermittlungsprovision von etwa 4 %. Bei ERB|TEILUNG entfällt diese Provision.
Diese Lösung ist zu empfehlen wenn der Erbe dringend und schnell Geld benötigt und bereit ist, den Abschlag zu akzeptieren.