Auflösung der Erbengemeinschaft – Verschiedene Möglichkeiten

So funktioniert’s! Alle Möglichkeiten und Lösungoptionen auf einer Seite übersichtlich zusammengefasst.

Inhalt

Einleitung

Es kommt vor, dass man sich in der Erbengemeinschaft nicht mehr wohlfühlt. Sei es, dass gar nichts mehr vorangeht; sei es, dass man seine Ziele dort nicht verwirklicht sieht. Um sich aus der Erbengemeinschaft zu befreien, gibt es mehrere Möglichkeiten:

Möglichkeiten

Ausschlagung gegen Abfindung

Man gibt seinen Erbteil an die Erbengemeinschaft zurück und vereinbart dafür mit den Miterben eine gewisse Abfindung. Man nennt dies auch "Abschichtungsvereinbarung". Da die Abfindung hierbei meist deutlich geringer ausfällt als der Erbteil, ist dies zwar eine schnelle Lösung, um an Geld zu kommen, aber nicht die lukrativste.

Prozessfinanzierung

Ist der Gang zum Gericht unvermeidbar? Dann übertragen Sie besser das finanzielle Risiko auf einen Prozessfinanzierer. So haben Sie freie Hand, Ihre Ansprüche gegenüber der Erbengemeinschaft durchzusetzen.

Erbengemeinschaft verklagen

Ein durchaus üblicher Weg. Hierbei reicht man beim Nachlassgericht eine sogenannte Auseinandersetzungsklage oder Teilungsklage ein, um den Nachlass bald aufzuteilen und die Erbengemeinschaft zu beenden. Dies ist allerdings mit hohen Kosten verbunden, denen nicht immer ein angemessener Nutzen gegenübersteht.

Erbschaftsdarlehen

Das Auflösen einer Erbengemeinschaft kann viele Kosten verursachen: Rechtsstreit, Teilungsversteigerung, Anwaltshonorar, Gerichtskosten, Erbschaftssteuer u.v.m. Ein Darlehen aus der Erbschaft überbrückt die Finanzlücken, die dadurch entstehen können, und stellt kurzfristig das dringend benötigte Geld bereit.

Erbanteilsverkauf

Man stellt seinen Erbanteil zum Kauf zur Verfügung. Dies ist einer der schnellsten und gewinnbringendsten Wege aus der Erbengemeinschaft. Noch dazu braucht man die Miterben nicht um Erlaubnis zu fragen. Achtung: Sie dürfen nur Ihren Erbanteil insgesamt verkaufen – und müssen den Miterben ein Vorkaufsrecht einräumen. Empfehlenswert ist die Begleitung durch einen Anwalt für Erbrecht.

Erbabwicklung

Hierbei übertragen Sie die komplette Abwicklung und alle Kosten – Rechtsanwaltshonorar, Gerichts- und Gutachterkosten – an einen kompetenten Dienstleister (inklusive Anwalt für Erbrecht). Sie zahlen erst dann, wenn Sie Ihr Erbe erhalten haben.

Die Erbengemeinschaft auflösen

Eine Erbengemeinschaft endet im Normalfall mit der sogenannten Erbauseinandersetzung. Dabei sollten sich die Miterben einigen, wer welchen Anteil am Nachlass bekommt. Erst wenn dies vertraglich festgehalten ist, erhält jeder Miterbe den Erbanteil, der ihm zusteht. Danach wird die Erbengemeinschaft aufgelöst.
Es gibt verschiedene Arten der Erbauseinandersetzung:

Liquidation:
Alle Nachlassgegenstände werden verkauft, der Erlös fließt in die Erbengemeinschaft

Kauf:
Ein Miterbe erwirbt alle Erbanteile oder Nachlassgegenstände und zahlt den Miterben dafür eine Abfindung

Erbengemeinschaft verklagen:
Ein durchaus üblicher Weg. Hierbei reicht man beim Nachlassgericht eine sogenannte Auseinandersetzungsklage oder Teilungsklage ein, um den Nachlass bald aufzuteilen und die Erbengemeinschaft zu beenden. Dies ist allerdings mit hohen Kosten verbunden, denen nicht immer ein angemessener Nutzen gegenübersteht.

Realteilung:
Die Nachlassgegenstände werden untereinander aufgeteilt. Diejenigen Miterben mit einem höherwertigen Nachlassgegenstand zahlen dann an die anderen einen Ausgleich

Naturalteilung:
Die Nachlassgegenstände werden, wenn möglich, entsprechend den jeweiligen Erbanteilen aufgeteilt – jegliche Ansprüche der einzelnen Miterben sind damit erfüllt

Teilauseinandersetzung:
Hier erfolgt die Einigung über die Verteilung der Erbmasse in mehreren Schritten, die sich oft über Jahre hinziehen können. Ein durchaus gängiger Weg bei Uneinigkeiten über einzelne Nachlassgegenstände

Zwangsversteigerung:
Auch Teilungsversteigerung genannt. Können sich die Miterben nicht über die Nutzung einer geerbten Immobilie einigen, wird diese als letztes Mittel unter Wert versteigert und der Erlös unter den Miterben aufgeteilt. Oft kommt es danach noch zur Teilungsklage.

ERB|TEILUNG macht Erbanteile zu Geld

ERB|TEILUNG bietet abschließende Lösungen an, um Erbengemeinschaften sicher zu verlassen oder aufzulösen. Der Erbanteil wird dabei effizient in liquides Geld umgewandelt. Unsere Kunden können wählen, ob ihnen eine schnelle Umwandlung oder ein maximaler Erlös wichtiger ist.