Auflösung der Erbengemeinschaft – Verschiedene Möglichkeiten

Erbengemeinschaft auflösen – So funktionierts! Wir fassen alle Möglichkeiten und Lösungsoptionen für Sie als Erben zusammen. 

Inhalt

Erbengemeinschaft auflösen – Wie hoch sind die Kosten?

Es kommt vor, dass Erben sich in der Erbengemeinschaft des Erblassers nicht mehr wohlfühlen und diese auflösen möchten. Hier stellt sich die Frage nach den Kosten, die auf einen zukommen. Unser erfahrenes Team von ERB|TEILUNG unterstützt und berät Sie in allen Fragen rund um Ihre Erbengemeinschaft und deren Kosten. Die genaue Höhe der Kosten ist sehr individuell und pauschal nicht vorherzusagen. Die genaue Einschätzung hängt von der Sachlage und je nach Fall ab. Das besprechen wir gern mit Ihnen persönlich. Zunächst stellen wir Ihnen einige Möglichkeiten vor, die es gibt, um sich aus einer Erbengemeinschaft zu befreien und clever aufzulösen. 

Möglichkeiten, um die Erbengemeinschaft aufzulösen

Die Möglichkeiten, eine Erbengemeinschaft aufzulösen sind vielfältig. Jedoch sollte jeder Erbe einer Auflösung der Erbengemeinschaft den letzten Wunsch des Erblassers im Hinterkopf behalten. Bei der Auseinandersetzung wird womöglich dieser letzte Wunsch nicht mehr berücksichtigt. Bei jedem Nachlass hat sich der Erblasser zu seinem Erbe den er auf die Miterben überträgt seine gemacht und seine Wünsche standen dabei im Vordergrund. Diese sollten ebenfalls bei den unten aufgeführten Möglichkeiten zur Auflösung stets bedacht werden. 

Ausschlagung gegen Abfindung

Eine Ausschlagung gegen Abfindung vereinbart der Erbe mit seinen Miterben zur Auflösung der Erbengemeinschaft. Man gibt seinen Erbteil an die Erbengemeinschaft zurück und vereinbart dafür mit den Miterben eine gewisse Abfindung für seinen Erbteil. Man nennt dies auch "Abschichtungsvereinbarung". Durch diese freiwillige Abschichtung verzichten Sie auf Ihren Anteil. Da die Abfindung hierbei meist deutlich geringer ausfällt als der Erbteil, ist dies zwar eine schnelle Lösung, um an Geld und die Auflösung zu kommen, aber nicht die lukrativste.

Prozessfinanzierung

Ist der Gang zum Gericht für den Erben unvermeidbar? Dann übertragen Sie besser das finanzielle Risiko auf einen Prozessfinanzierer. So haben Sie freie Hand, Ihre Ansprüche gegenüber der Erbengemeinschaft zur Auflösung durchzusetzen. Denn ein Prozessfinanzierer schreitet dann ein und übernimmt die Gerichtskosten des Verfahrens. Prozesskostenfinanzierer im Erbrechtsbereich sind aber praktisch nicht mehr am Markt zu finden. ERB|TEILUNG, bietet mit der Erbabwicklung als einzige Unternehmen in Deutschland noch ein ähnliches Modell an.

Erbengemeinschaft verklagen

Die Erbengemeinschaft verklagen ist ein durchaus üblicher Weg. Je nach den örtlichen Gesetzen und den Umständen kann es erforderlich sein, bestimmte formale Schritte zu unternehmen, um die Auseinandersetzung rechtlich zu regeln. Hierbei reicht man beim Nachlassgericht eine sogenannte Auseinandersetzungsklage oder Teilungsklage ein, um den Nachlass bald aufzuteilen und die Erbengemeinschaft zwischen den Miterben zu beenden. Dies ist allerdings mit hohen Kosten verbunden, denen nicht immer ein angemessener Nutzen gegenübersteht. Die Auseinandersetzung ist auch emotional ein sehr komplexer Schritt.

Erbschaftsdarlehen

Was ist das Erbschaftsdarlehen? Das Auflösen einer Erbengemeinschaft zwischen den Miterben kann viele Kosten verursachen: Rechtsstreit, Teilungsversteigerung, Anwaltshonorar, Gerichtskosten, Erbschaftssteuer u.v.m. Ein Darlehen aus der Erbschaft überbrückt die Finanzlücken, die dadurch entstehen können, und stellt kurzfristig das dringend benötigte Geld für den Erben bereit.

Erbanteilsverkauf

Bei einer Erbabwicklung in der Erbengemeinschaft übertragen Sie die komplette Abwicklung und alle Kosten – Rechtsanwaltshonorar, Gerichts- und Gutachterkosten – an einen kompetenten Dienstleister (inklusive Anwalt für Erbrecht). Sie als Erbe zahlen erst dann, wenn Sie Ihr Erbe erhalten haben.

Erbabwicklung

Hierbei übertragen Sie die komplette Abwicklung und alle Kosten – Rechtsanwaltshonorar, Gerichts- und Gutachterkosten – an einen kompetenten Dienstleister (inklusive Anwalt für Erbrecht). Sie zahlen erst dann, wenn Sie Ihr Erbe erhalten haben.

Erbengemeinschaft auflösen

Wie kann man die Erbengemeinschaft auflösen? Die Erbengemeinschaft endet im Normalfall mit der sogenannten Erbauseinandersetzung. Dabei sollten sich die Miterben einigen, wer welchen Anteil am Nachlass bekommt. Erst wenn dies vertraglich festgehalten ist, erhält jeder Miterbe den Erbanteil, der ihm zusteht. Danach wird die Erbengemeinschaft aufgelöst. 

Es gibt verschiedene Arten der Erbauseinandersetzung: 

Liquidation:
Alle Nachlassgegenstände werden verkauft, der Erlös fließt in die Erbengemeinschaft.

Kauf:
Ein Miterbe erwirbt alle Erbanteile oder Nachlassgegenstände bei der Auflösung der Erbengemeinschaft und zahlt den Miterben für den Nachlass eine Abfindung. 

Erbengemeinschaft verklagen:
Ein gängiger Ansatz besteht darin, beim Nachlassgericht eine Auseinandersetzungsklage oder Teilungsklage einzureichen, um eine zügige Aufteilung des Erbes und die Auflösung der Erbengemeinschaft zu erreichen. Jedoch gehen mit diesem Vorgehen oft erhebliche Kosten einher, die nicht immer in einem angemessenen Verhältnis zum erzielten Nutzen stehen. 

Realteilung:
Die Nachlassgegenstände werden unter den Erben der Erbengemeinschaft aufgeteilt. Diejenigen Miterben mit einem höherwertigen Nachlassgegenstand zahlen dann an die anderen Miterben einen Ausgleich 

Naturalteilung:
Die Nachlassgegenstände aus der Erbengemeinschaft werden, wenn möglich, entsprechend den jeweiligen Erbanteilen aufgeteilt – jegliche Ansprüche der einzelnen Miterben sind damit erfüllt 

Teilauseinandersetzung:
Hier erfolgt die Einigung über die Verteilung des Nachlasses in mehreren Schritten, die sich oft über Jahre hinziehen können. Ein durchaus gängiger Weg bei Uneinigkeiten zwischen den Miterben über einzelne Nachlassgegenstände.

Zwangsversteigerung:
Zwangsversteigerung wird unter anderem auch Teilungsversteigerung in einer Erbengemeinschaft genannt. Können sich die Miterben nicht über die Nutzung einer geerbten Immobilie einigen, wird diese als letztes Mittel unter Wert versteigert und der Erlös des Nachlasses unter den Miterben aufgeteilt. Oft kommt es danach noch zur Teilungsklage. 

ERB|TEILUNG macht Erbanteile zu Geld

ERB|TEILUNG bietet abschließende Lösungen an, um Erbengemeinschaften sicher zu verlassen oder aufzulösen. Der Erbanteil wird dabei effizient in liquides Geld umgewandelt. Unsere Kunden können wählen, ob ihnen eine schnelle Umwandlung oder ein maximaler Erlös in der Erbengemeinschaft wichtiger ist.