Wir machen Ihren
Erbanteil zu Geld
- Blockade lösen
- Klarheit schaffen
- Belastung beenden
Viele Erbengemeinschaften geraten in Streit und kommen jahrelang nicht mehr voran. ERB|TEILUNG® hat es sich zur Aufgabe gemacht, blockierte Erbanteile von Erbengemeinschaften effizient in frei verfügbares Geld umzuwandeln, ohne eigenes Risiko und ohne Kapitaleinsatz. Wir bieten abschließende Lösungen an, um Erben sicher an ihr Ziel zu führen, und das ohne Zustimmung der Miterben.
Kommt Ihnen eine dieser Situationen bekannt vor?
Ein Miterbe blockiert den Verkauf der Immobilie
Entscheidungen werden immer wieder vertagt
Streit belastet die Familie über Jahre
Niemand weiß, wie die Erb-Situation gelöst werden kann
Viele möchten den Streit einfach hinter sich lassen. Für genau solche Situationen haben wir Lösungen entwickelt.
Sie verkaufen uns Ihren Erbanteil und lösen sich damit schnell aus einer uneinigen oder zerstrittenen Erbengemeinschaft. Durch unsere langjährige Spezialisierung auf Erb- und Immobilienanteile können wir Ihnen ein attraktives Angebot machen.
Der Verkauf ist der schnellste Weg, einen Erbanteil in Geld umzuwandeln. Gegenüber einer Erbabwicklung sind die Erlöse dabei aber geringer.
Wir erzielen für Ihren Erbanteil den maximalen Erlös, übernehmen die anfallenden Kosten und wickeln den Fall mit ausgewählten Spitzenanwälten effizient ab. Eigenes Kapital ist nicht erforderlich, da unsere Vergütung vollständig erfolgsbasiert ist. Sie zahlen erst, nachdem Sie den Erlös aus Ihrem Erbanteil erhalten haben.
Zusätzlich ist eine sofortige Teilauszahlung Ihres Erbanteils möglich.
Wenn innerhalb der Erbengemeinschaft noch Gesprächsbereitschaft besteht und vor allem unterschiedliche Auffassungen zum Umgang mit dem Nachlass bestehen, hilft diese Lösung, zügig eine gütliche und rechtssichere Einigung zu erzielen.
Erbkonsens ist auf eine verbindliche Lösung ausgerichtet: Der Konsensor bringt Erfahrung aus Erbfällen ein, entwickelt konkrete Lösungsvorschläge und führt die Beteiligten gezielt zu einer tragfähigen Einigung. Das Ergebnis wird anschließend unmittelbar in die vertragliche Umsetzung überführt.
Drei Geschwister erbten gemeinsam ein Haus. Zwei wollten verkaufen, einer blockierte die Entscheidung über Jahre. Eine Miterbin entschied sich, ihren Anteil über ERBTEILUNG zu lösen.
Ergebnis: Ihr Erbanteil wurde erfolgreich abgewickelt und sie konnte sich aus der Erbengemeinschaft lösen.
Wir übernehmen bei Erbstreitigkeiten das rechtliche und finanzielle Risiko unserer Kunden, garantieren eine erfolgreiche Liquidierung des Anteils und arbeiten zu 100% erfolgsbasiert.
Hierzu müssen jedoch im konkreten Fall bestimmte rechtliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Fälle müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, damit eine Umwandlung durch ERB|TEILUNG® möglich ist. Schildern Sie uns Ihren Fall oder – noch schneller – nutzen Sie unsere Online-Fallprüfung für Erbfälle
Da wir das gesamte Risiko für unsere Kunden tragen, wird Ihr Fall intern rechtlich und wirtschaftlich geprüft. In der Regel benötigen wir hierfür einige wenige Dokumente und zwei Werktage.
War die Prüfung erfolgreich, erhalten Sie von uns ein konkretes Angebot und weitere Informationen. Entschließen Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns, wird ein Vertrag geschlossen und die konkrete Lösung umgesetzt.
Im Falle eines Anteilsverkaufs erhalten Sie unmittelbar den Kaufbetrag ausgezahlt. Bei einer Abwicklung werden Teile des Anteils sofort (je nach Vertragsvariante) und der Rest nach vollständiger Abwicklung ausbezahlt.
Wir sind ein deutsches Unternehmen, das sich auf die Umwandlung von „gesperrten“ Erbanteilen in liquides Geld sowie den Ankauf von Erbanteilen spezialisiert hat. Wir verfügen über großes wirtschaftliches und rechtliches Know-how um Anteilseigner an ihr Ziel zu führen. Mit mehr als 3000 intern geprüften Erbfällen pro Jahr sind wir deutschlandweit das erfahrenste Unternehmen in diesem Sektor.
Das deutsche Erbrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es ist über 100 Jahre alt, kompliziert und gespickt mit Fallen für Rechtslaien. Hat der Erblasser im Testament mehrere Personen bedacht, bilden meist der überlebende Ehegatte, die gemeinsamen Kinder und womöglich noch weitere Verwandte automatisch eine Erbengemeinschaft. Diese eigentlich als Provisorium gedachte Zwangsgemeinschaft bringt oft jahrelangen Streit.
Problemfall Immobilien
Bei Immobilien kommt erschwerend hinzu: Sie lassen sich nicht einfach teilen wie Schmuck oder Bargeld. Dort, wo es wie im Fall eines Immobiliennachlasses um viel geht, will plötzlich niemand mehr nachlassen, sondern verfolgt seine eigenen Interessen.
Lebensqualität statt Streit
Erben, die sich den emotionalen und finanziellen Stress rund um die Aufteilung des Erbes nicht mehr antun wollen, sollten daran denken, das gesamte Management rund um Ihren Erbanteil in vertrauensvolle Hände abzugeben. Denn innere Harmonie und Lebensqualität sind wichtiger, als über Jahre zu streiten.
Die ERB|TEILUNG® kümmert sich kompetent und diskret um anspruchsvolle Kunden in Erbengemeinschaften. Den auch der scheinbar einfache Weg des Verkaufs des Erbanteils bringt komplexe Aufgaben mit sich und muss das Vorkaufsrecht der Miterben berücksichtigen. Wir haben hierfür alternative und effizientere Auswege entwickelt. Wir beraten Sie gerne umfassend dazu.
Hier erfahren Sie Wissenswertes zu dem Themenfeld Erbengemeinschaften und Bruchteilsgemeinschaften. Meist herrscht Streit, und das Verlassen von solchen Gemeinschaften ist eine große Herausforderung. Wir stellen dazu verschiedenste Informationen und Hilfestellungen zur Verfügung.