Erbteil verschenken – Hintergründe und Wissenswertes

Erbteil verschenken? Informieren Sie sich jetzt über diese Möglichkeit auf ERB|TEILUNG .de und profitieren Sie von Expertenwissen.
Inhalt

Einleitung

Unsere Experten von ERB|TEILUNG klären Sie rund um das Thema Erbteil verschenken auf.

Gibt es mehr als einen Erben, spricht man von einer Erbengemeinschaft. Sie stellt in Deutschland bei Erbfällen die häufigste Erben­konstellation dar. Damit steht das Vermögen des Erblassers sowie dessen Rechte und Pflichten nicht nur einer Person, sondern mehreren Miterben gemeinschaftlich zu.

Ziel dieser sogenannten Gesam­t­­hands­gemeinschaft ist, dass das Nachlassvermögen zunächst gemein­­schaftlich verwaltet und nach Begleichung aller Nachlass­verbindlichkeiten unter den Miterben aufgeteilt wird. In der Realität jedoch entzünden sich an Verwaltung und/oder der Auflösung der Erbengemeinschaft oft Konflikte. Besteht eine Erbengemeinschaft aufgrund gesetzlicher Erbfolge, ist zwar bekannt, mit welcher Quote jeder Erbe am Nachlass beteiligt ist. Wie die einzelnen Vermögensbestandteile des Nachlasses aufgeteilt werden, ist jedoch nicht festgelegt. Gelingt keine Einigung darüber, wie aufgeteilt werden soll, bleiben die Miterben in ihrer Erbengemeinschaft verhaftet. Mit der stockenden Auseinandersetzung des Nachlasses rückt die Auflösung der Gemeinschaft in weite Ferne.

Erbanteil verschenken als Weg aus der Erbengemeinschaft

Will sich ein Erbe aus der Erbengemeinschaft lösen, so kann er dies tun, indem er seinen kompletten Erbanteil veräußert oder auch verschenkt. Übertragen, genauer gesagt, verkaufen kann man nur seinen Anteil am Nachlass insgesamt – entweder zu 100 % oder bloß zu einem Bruchteil. Es ist jedoch nicht möglich, den Anteil an einem einzelnen Gegenstand oder einem Grundstück weiterzugeben.

Dafür ist eine vorherige Auseinandersetzung des Nachlasses zwingend. Der Verkäufer muss seine Miterben über die Übertragung des Erbanteils sofort informieren. Denn im Fall eines Erbanteilsverkaufes steht den Miterben zunächst ein Vorkaufsrecht zu. Dieses Recht kann jeder Miterbe innerhalb einer Frist von zwei Monaten geltend machen, gerechnet ab der zugegangenen Mitteilung über den Kaufabschluss. Kein Mitspracherecht haben Miterben jedoch für den Fall, dass ein Erbanteil verschenkt wird. Der Übertragungsvertrag bedarf immer der notariellen Beurkundung, unabhängig davon, ob sich im Nachlass eine Immobilie befindet.

Verschenken Sie Ihren Erbanteil an ERB|TEILUNG und befreien Sie sich von den Pflichten und Haftungsproblemen Ihres Anteils. Ein Geschenk ist jedoch nicht immer werthaltig. Erbanteile mit einem Wert unter 80.000 € können wir nicht annehmen, da die Kosten für die Schenkungssteuer, Haftungsübernahme und Auseinandersetzung den Wert von 80.000  € überschreiten würden. 

Kann man ein Erbteil verschenken?

Als Erbe können Sie auch Ihr Erbteil verschenken, dabei gibt es einige Punkte zu beachten. Bei einer Schenkung eines Erbteils wird eine notarielle Beurkundung durch das Notar benötigt. Außerdem können Erbteile auch nur zu einem Bruchteil auf einen Dritten übertragen werden. Grundsätzlich gilt, Sie allein entscheiden, was mit Ihrem Erbteil passiert. In einer Erbengemeinschaft gilt dann kein Vorkaufsrecht, wie es bei einem Verkauf des Erbteils der Fall ist. Die Erbengemeinschaft wird automatisch mit dem neuen Erben fortgesetzt. Aber Achtung! Ihre Haftung für Nachlassverbindlichkeiten bleibt weiterhin bestehen. Auch die steuerlichen Aspekte sollten niemals außer Acht gelassen werden.

Was sind die Beweggründe für das Verschenken eines Erbteils?

Die Gründe, weshalb Sie Ihren Erbteil verschenken möchten, müssen Sie nicht weiter darlegen. Ein häufiger Grund ist der Wunsch, Familienharmonie zu bewahren oder zu fördern, besonders wenn es um ungleiche Verteilungen geht, die sonst zu Streitigkeiten führen könnten. In einigen Fällen könnte der Erbe eine engere Beziehung zu einem anderen Familienmitglied haben und entscheiden, dass diese Person das Erbe mehr benötigt oder sinnvoller nutzen kann. Das kann besonders der Fall sein, wenn der Erbe selbst finanziell unabhängig ist und keinen Bedarf oder Wunsch nach dem Erbteil hat. Einige Menschen entscheiden sich, ihren Erbteil für wohltätige Zwecke zu spenden, besonders wenn sie eine starke Verbundenheit mit einer bestimmten sozialen oder karitativen Ursache haben.

Erbteil verschenken – wie hoch ist die Steuer?

Sie wollen Ihren Erbteil verschenken? Auch bei der Schenkung gibt es je nach Steuerklasse diverse Steuerfreibeträge. Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Steuerklassen: Steuerklasse I, II und III. Unter die erste Steuerklasse fallen dann beispielweise Ehegatten, Kinder, Enkel. Steuerklasse II umfasst unter anderem die Eltern und Großeltern bei der Schenkung, Geschwister, Neffen und Nichten. Zur dritten Steuerklasse gehören dann alle anderen Beschenkten wie Freunde oder Bekannte. Je nach Höhe des Erwerbs und der Steuerklasse fallen dann unterschiedliche Prozentsätze an.

Sie haben offene Fragen zu den Steuerfreibeträgen oder der einzelnen Steuerklassen? Wir klären gerne Ihre offenen Fragen rund um das Thema Erbteil verkaufen.

ERB|TEILUNG® macht Erbanteile zu Geld

ERB|TEILUNG bietet abschließende Lösungen an, um Erbengemeinschaften sicher zu verlassen oder aufzulösen. Der Erbanteil wird dabei effizient in liquides Geld umgewandelt. Unsere Kunden können wählen, ob ihnen eine schnelle Umwandlung oder ein maximaler Erlös in der Erbengemeinschaft wichtiger ist.