In einer Erbengemeinschaft kann die Auszahlung des Erbteils oft zu Herausforderungen führen, insbesondere wenn mehrere Miterben beteiligt sind. Die Erbengemeinschaft entsteht, wenn ein Erblasser verstirbt und sein Nachlass auf mehrere Erben verteilt wird. Doch was passiert, wenn einer der Miterben im gemeinschaftlichen Erbfall seine Auszahlung wünscht und die anderen nicht kooperieren?