Immobilienanteile verkaufen - Schnell und Provisionsfrei!

Wir sind einer der führenden Anbieter auf dem Gebiet des Ankaufs von Erb- und Immobilienanteilen in Deutschland.

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Da wir direkt ankaufen, entstehen keinerlei Provisionen für Sie. 

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Sie können Ihren Immobilienanteil verkaufen

Sie können Ihren Immobilienanteil verkaufen Mit dem Verkauf Ihres Immobilienanteils können Sie schnell mögliche Komplikationen Ihrer Eigentümergemeinschaft auflösen und Ihren Anteil zu Geld wandeln. Sie treten mit dem Verkauf alle bestehenden Ansprüche Ihres Anteils an uns ab und erhalten im Gegenzug den Kaufpreis ausbezahlt.

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Immobilienanteil verkaufen: Das bieten wir

Besitzen Sie einen Anteil an einer Immobilie? Dann befinden Sie sich in einer Eigentümergemeinschaft und können oft nur gemeinsam mit allen anderen Anteilseignern handeln. Häufig ist man sich aber leider über die Verwertung der Immobilie uneinig, und es entsteht eine Sackgasse, in der jahrelang alles blockiert wird. Gerade bei Grundstücksgemeinschaften oder Bruchteilsgemeinschaften (etwa bei Scheidungen oder bei einer BGB-Immobiliengesellschaft) tritt dieser Fall sehr häufig ein.

Verkaufen Sie einfach Ihren Anteil an der Immobilie ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer! Durch unsere jahrelange Erfahrung mit Erbengemeinschaften und vergleichbaren Fallkonstellationen können wir Ihnen auch hier schnell weiterhelfen, und Sie werden Ihre Sorgen los.

Wir prüfen Ihren Immobilienanteil und unterbreiten Ihnen ein Angebot – provisionsfrei und kostenlos! Durch einen notariellen Vertrag erhalten Sie unmittelbar und sicher Ihr Geld.

Über ERB|TEILUNG

ERB|TEILUNG ist ein Unternehmen, das sich auf die Umwandlung von „gesperrten“ Erb- und Immobilienanteilen in liquides Geld sowie deren Ankaufspezialisiert hat. Wir verfügen über großes wirtschaftliches und rechtliches Know-how um Sie an Ihr Ziel zu führen. Mit mehr als 2000 intern geprüften Fällen pro Jahr gehören wir zu den erfahrensten Unternehmen in diesem Sektor.

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu ErbTeilung GmbH. Mehr Infos anzeigen.

Vorteile beim Verkauf von Immobilienanteilen an ERB|TEILUNG

Unser Service richtet sich an alle, die ihren Anteil an einer Immobilie unkompliziert und schnell verkaufen möchten. Sei es ein Anteil an einer Wohnung, einem Haus oder einem Grundstück – wir sind Ihr verlässlicher Partner.

Verkaufen Sie Ihren Immobilienanteil ohne Komplikationen

Viele Eigentümergemeinschaften stehen vor Herausforderungen, wenn es um die Verwaltung und Verwertung von Immobilien geht. Uneinigkeit unter den Miteigentümern, z.B. bei Miterben, kann oft zu einer Blockade führen, die den Verkauf oder die Nutzung der Immobilie verhindert. Hier bieten wir eine Lösung:

Vertrauen Sie auf unsere Expertise und verkaufen Sie den Anteil Ihrer Immobilie bzw. Ihres Hauses schnell und unkompliziert mit ERB|TEILUNG. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über Ihre Möglichkeiten zu erfahren und ein unverbindliches Angebot zu erhalten.

Verkauf von Immobilienanteilen – Wichtige Aspekte

Es gibt unterschiedliche Konstellationen von gemeinschaftlichen Eigentümern an einer Immobilie, genauso wie verschiedene Beweggründe für den Verkauf eines Immobilienanteils. Im Folgenden erfahren Sie alles, was dabei jeweils wichtig ist.

Hausanteil verkaufen: mehrere Eigentümer einer Immobilie

In Deutschland gibt es mehrere spezifische Gründe und rechtliche Rahmenbedingungen, warum eine Immobilie mehreren Eigentümern gehören kann. Diese basieren auf dem deutschen Recht und der Praxis. Hier die wichtigsten Gründe:

Erbengemeinschaft (nach §§ 2032 ff. BGB)

  • Nach einem Erbfall gehört die Immobilie automatisch allen Erben gemeinsam, bis eine Erbauseinandersetzung stattfindet.
  • Die Erbengemeinschaft ist keine freiwillige Gemeinschaft, sondern entsteht kraft Gesetzes. Alle Entscheidungen bezüglich der gemeinsamen Belange einer Immobilie (z. B. Verkauf, Vermietung, Renovierung) müssen in dieser Gesamthandsgemeinschaft gemeinschaftlich getroffen werden. Einen Hausanteil zu verkaufen ist jedoch auch ohne die Zustimmung der anderen Eigentümer möglich.

 

Miteigentum (nach Bruchteilen, §§ 1008 ff. BGB)

  • Mehrere Personen können freiwillig eine Immobilie gemeinsam erwerben und als Miteigentümer nach Bruchteilen im Grundbuch eingetragen werden. Die Anteile können gleich oder unterschiedlich groß sein (z. B. 50:50, 70:30).
  • Typisches Beispiel: Ehepartner, Lebenspartner oder Freunde kaufen zusammen eine Immobilie.

 

Ehe oder Lebenspartnerschaft

  • Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleiben die Ehepartner zwar rechtlich getrennte Eigentümer (sofern ein Partner alleiniger Eigentümer ist), jedoch können Ehepartner auch gemeinsam eine Immobilie erwerben und zu Miteigentümern werden.
  • Ohne Ehevertrag wird oft ein gemeinsames Eigentum angestrebt.

 

Schenkungen oder Übertragungen zu Lebzeiten

  • Eltern übertragen häufig Immobilienanteile auf ihre Kinder, um steuerliche Vorteile zu nutzen oder eine vorzeitige Erbfolge zu regeln.
  • In solchen Fällen werden die Kinder als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen, während die Eltern häufig ein Nießbrauchrecht oder Wohnrecht behalten.

 

Private Vereinbarungen oder Investitionsprojekte

  • Mehrere Personen oder Investoren können sich zusammentun, um gemeinsam eine Immobilie zu erwerben, oft als Kapitalanlage.
  • Diese Personen werden dann gemeinsam als Eigentümer eingetragen.

 

Rechtsformen wie GbR, GmbH oder Genossenschaften

  • Immobilien können auch einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), einer GmbH oder einer Genossenschaft gehören.
  • Die Mitglieder oder Gesellschafter gelten als indirekte Eigentümer.

Unabhängig davon, in welcher dieser Situationen Sie sich befinden, wir helfen Ihnen gerne persönlich und unverbindlich im Detail weiter, wenn Sie Fragen haben.

Verkauf von Immobilienanteilen - Beweggründe

Der Verkauf einer gemeinsam gehaltenen Immobilie kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Diese Beweggründe, weshalb sich ein Miteigentüber von seinem Immobilienanteil trennen möchte, lassen sich in persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Gründe unterteilen. Die folgenden Ursachen sind die häufigsten, warum Miteigentümer sich für den Verkauf ihres Immobilienanteils entscheiden:

Persönliche Gründe

Scheidung oder Trennung

  • Nach einer Trennung können sich ehemalige Partner oft nicht mehr auf eine gemeinsame Nutzung oder Verwaltung der Immobilie einigen.
  • Der Verkauf der Immobilie bei Scheidung ermöglicht die Aufteilung des Vermögens und eine klare Trennung.

Erbengemeinschaft – Uneinigkeit unter Erben

  • Nach einer Erbschaft erben oft mehrere Personen eine Immobilie.
  • Gibt es keinen Einheitswillen zur Nutzung oder Verwaltung, bleibt häufig nur der Verkauf des Immobilienanteils, um Streit zu vermeiden.

Umzug oder veränderte Lebenssituation

  • Einer der Eigentümer zieht in eine andere Stadt oder ein anderes Land und möchte nicht weiter in die Immobilie investieren.
  • Auch veränderte Familienverhältnisse (z. B. Geburt eines Kindes oder Pflegefall) können einen Verkauf auslösen.

Altersgründe

  • Ältere Eigentümer verkaufen oft ihre Immobilie, weil sie in eine altersgerechte Wohnung oder ein Pflegeheim umziehen möchten.
  • Oft ist die Instandhaltung eines Hauses zu aufwendig oder zu teuer.

Finanzielle und wirtschaftliche Gründe

Liquiditätsbedarf / Schulden

  • Einer oder mehrere Eigentümer benötigen Geld (z. B. für einen Notfall, eine neue Immobilie oder eine Geschäftsinvestition) und wollen ihre Anteile schnell in Kapital umwandeln.
  • Ein Immobilienverkauf ist eine Möglichkeit, Schulden zu tilgen oder finanzielle Engpässe zu überwinden.

Gewinnmitnahme bei hoher Marktnachfrage

  • Wenn der Immobilienmarkt boomt, entscheiden sich viele Miteigentümer für den Verkauf, um von hohen Preisen zu profitieren.
  • Besonders in Großstädten wie München, Berlin oder Hamburg ist dies ein häufiger Grund.

Verlustgeschäfte vermeiden

  • Falls der Immobilienmarkt schwächelt oder eine wirtschaftliche Krise droht, kann ein Verkauf eine strategische Entscheidung sein, um Verluste in Bezug auf den eigenen Immobilienanteil zu minimieren.

Rechtliche und strukturelle Gründe

Zwangsversteigerung droht

  • Falls ein oder mehrere Eigentümer finanziell überfordert sind und Kreditraten nicht mehr zahlen können, droht eine Zwangsversteigerung.
  • Ein geordneter Verkauf des Immobilienanteils kann in solchen Fällen eine bessere Lösung sein, um Verluste zu begrenzen.

 

Uneinigkeit unter Miteigentümern

  • Wenn mehrere Eigentümer unterschiedliche Vorstellungen über die Nutzung, Verwaltung oder Renovierung der Immobilie haben, bleibt oft nur der Verkauf des Immobilienanteils als Lösung.
  • Besonders bei Erbengemeinschaften ist dies häufig der Fall.

 

Umwandlung in Einzelbesitz nicht möglich

  • Falls einer der Miteigentümer die Immobilie übernehmen möchte, aber keine Einigung über eine Auszahlung der anderen

Der Verkauf eines Immobilienanteils einer gemeinsam genutzten Immobilie ist oft eine emotionale und finanzielle Entscheidung, die gut überlegt sein sollte. Die rasche Wandlung des Immobilienanteils zu Geld, ohne weitere Verpflichtungen an die Immobilie zu haben, ist dabei oftmals eine favorisierte Lösung. Hier kann ERB|TEILUNG® Ihnen helfen, die beste Lösung für alle Beteiligten zu finden, gleichwohl in welcher Konstellation mit anderen Miteigentümern Sie sich befinden oder aus welchen Beweggründen Sie sich zum Verkauf Ihres Immobilienanteils entschließen.

Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich und wir erarbeiten gemeinsam, wie Ihnen am besten und lukrativsten geholfen werden kann.