Rechtsanwalt Georg Melzer

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Georg Melzer ist langjährig als Rechtsanwalt im Zivilrecht tätig. Neben dem Arbeitsrecht liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Erbrecht und Gesellschaftsrecht.

Seine umfassende Berufserfahrung ist geprägt durch unzählige Verhandlungssituationen. Neben der erfolgreichen zwangsweise Durchsetzung von Rechtsansprüchen ermöglichen ihm seine fundierten Fachkenntnisse im Bereich Verhandlungs- und Konfliktmanagement eine realistische Einschätzung und Umsetzung von Verhandlungslösungen. Mandanten schätzen seine zuverlässige und pragmatische Herangehensweise.

Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte

  • Konflikt- und Verhandlungsmanagement, einschließlich außergerichtlicher Streitbeilegung
  • Arbeitsrecht
  • Familien- und Erbrecht
  • Gesellschaftsrecht

Beruflicher Werdegang

  • Gründung einer eigenen Kanzlei
  • Partner einer notariell ausgerichteten Kanzlei
    Tätigkeit in den Bereichen Immobilienrecht, Erb- und Familienrecht, Arbeitsrecht
  • Tätigkeit in einer US-Amerikanischen Wirtschaftskanzlei
  • Inhouse-Tätigkeit in einer Großbankin den Bereichen Arbeitsrecht und Kapitalmarktrecht
  • Rechtsanwalt in einer auf Wirtschaftsrecht spezialisierten mittelständischen Kanzlei

Ausbildung und Qualifikation

  • Referendariat am Landgericht Konstanz
    Abschluss: 2. Juristisches Staatsexamen
  • Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg und Konstanz
    Abschluss: 1. Juristisches Staatsexamen
  • Ausbildung zum Bankkaufmann

Ämter und Mitgliedschaften

  • Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV)
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des DAV
  • Mitglied der „Frankfurter Juristischen Gesellschaft e.V.“

Publikationen

  •  „Publikums-AG Piech“ FAZ v. 23. April 2015
  • „Risiko Spätehe für Versorgungsanwartschaften“, Interview in „Institutional Money“
  • „Der Beirat bei der GmbH“, Gastbeitrag in „Directors Channel vom 11. Januar 2017,
  • „Kosten der Börseneinführung eines mittelständischen Unternehmens (DStR 2001,42 ff)
  • „Risiken des Unternehmers bei der Inanspruchnahme von Krediten“ (in Deter/Diegelmann, „Creditor Relations“)
  • „Rechtliche Aspekte des Unternehmenskaufs (in Bros/Faust „Unternehmensnachfolge im Mittelstand“)