Erbteilsverkauf
Sie können Ihren Erbteil verkaufen
Der gesamte Erbanteil wird an einen Dritten (Investor) verkauft. Der Erbe verlässt sofort die Erbengemeinschaft und der Käufer nimmt die Position des Erben in der Erbengemeinschaft ein. Es kann jedoch nur der gesamte Erbteil und nicht nur der Anteil an einer Immobilie verkauft werden.
Man muss nicht immer gleich eine Klage gegen die Miterben führen. Sie können Ihre Erbanteile einfach verkaufen. Eine der schnellsten Lösungen, um sich aus der Erbengemeinschaft zu befreien – ohne erst die Miterben um Erlaubnis fragen zu müssen. Wir prüfen Ihren Erbanteilsverkauf durch einen Anwalt und unterbreiten Ihnen ein Angebot. Provisionsfrei und kostenlos! Sind Sie damit einverstanden, kaufen wir noteriell Ihren Erbanteil und Sie erhalten unmittelbar Ihr Erbe.
Erbteilung besitzt deutschlands einzigen Marktplatz für Erbanteile und kauft deutschlandweit.
Auf einen Blick
- Schnell raus aus der Erbengemeinschaft
- Alle Sorgen aufgeben
- Ihren Anteil zu Geld machen
- Ohne Zustimmung der Miterben handeln
Details
48-Stunden-Service
Nur ein paar Unterlagen müssen Sie uns schicken, schon erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden eine Rückmeldung.
Schnell raus aus der Gemeinschaft
Wenn Sie Ihren Erbanteil verkaufen, befreien Sie sich schnell von den Verstrickungen innerhalb der Erbengemeinschaft. Ein Käufer nimmt Ihre Position in der Erbengemeinschaft ein.
Völlig unabhängig
Ihren Erbanteil können Sie völlig unangekündigt verkaufen. Sie müssen vorher keine Erlaubnis von Ihren Miterben einholen. Einfach nur machen.
Bald ausbezahlt und handlungsfähig
Ihren Verkaufserlös bekommen Sie direkt auf Ihr Konto. Damit ist das Thema für Sie erledigt! Und während die anderen noch streiten, können Sie fröhlich Ihr Geld anlegen oder ausgeben.