Kategorie: Pflichtteil

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich festgelegter Anteil an einer Erbschaft, der den nächsten Angehörigen des Verstorbenen garantiert wird. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die engsten Verwandten des Verstorbenen auch nach seinem Tod gesichert sind. Der Pflichtteil beträgt in Deutschland und in einigen anderen Ländern die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann nicht durch eine testamentarische Verfügung ausgeschlossen werden. Es ist wichtig zu beachten, dass der Pflichtteil eine gesetzliche Verpflichtung ist und dass ein Erbe, das seinen Pflichtteil nicht erhält, den Anspruch auf ihn vor Gericht geltend machen kann.

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