Kategorie: Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam eine Erbschaft antreten. In einer Erbengemeinschaft teilen sich die Erben das Vermögen des Verstorbenen und haben gemeinsam dafür verantwortlich zu sein, es zu verwalten und zu veräußern. Es ist wichtig, dass in einer Erbengemeinschaft klare Regelungen getroffen werden, wie das Vermögen verwaltet und entschieden werden soll, um Streitigkeiten zu vermeiden.

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