Ablauf einer Testamentseröffnung

In heutiger Zeit findet die Testamentseröffnung nur noch selten als Termin statt, zu dem alle Erben zusammenkommen und über ihren Anteil am Nachlass informiert werden. Erfahren Sie hier alles zum Ablauf.

Inhalt

Einleitung

In heutiger Zeit findet die Testamentseröffnung nur noch selten als Termin statt, zu dem alle Erben zusammenkommen und über ihren Anteil am Nachlass informiert werden.

Erwarten Sie auch eine Erbengemeinschaft nach der Testamentseröffnung?

Fakten

  • Prüfen ob Sie pflichtteilberechtigt sind
  • Auch nicht enterbte Erben können manchmal den Pflichtteil verlangen
  • Innerhalb von 3 Jahren anmelden
  • Höhe des Pflichtteils prüfen

Testamentseröffnung ohne anwesende Erben

Vielmehr eröffnet das Nachlassgericht alle Testamente, die dort zur Verwahrung hinterlegt wurden sind bzw. die nach dem Tod bei der Behörde abgegeben wurden, üblicherweise ohne Anwesenheit der Erben. Anschließend sendet das Nachlassgericht automatisch an alle im Testament benannten Erben eine Kopie des Testaments sowie ein Eröffnungsprotokoll.

Testamentseröffnung im Beisein der Erben

In besonderen Fällen kann das Nachlassgericht auch einen Termin für die Eröffnung der letztwilligen Verfügung festlegen. Dann eröffnet ein Rechtspfleger als Vertreter des zuständigen Nachlassgerichts das Testament im Beisein der geladenen Erben und verkündet es.

Für die Eingeladenen ist es meist sinnvoll, den Termin wahrzunehmen. Die Anwesenden können selbst Einsicht in das Testament nehmen und bei Bedarf eine vom Gericht beglaubigte Abschrift des Testaments in Empfang nehmen. Diese Abschrift kann bei der Nachlassordnung vor allem im Zusammenhang mit Banken oder Versicherungen hilfreich sein. Sogar der Erbschein kann durch die gemeinsame Vorlage der beglaubigte Testamentsabschrift und des Eröffnungsprotokolls ersetzt werden.

Ein persönliches Erscheinen zum Eröffnungstermin ist aber keine Pflicht. Bei Abwesenheit informiert das Nachlassgericht den Erben schriftlich über den Teil des Testaments, der ihn betrifft.

Das Nachlassgericht erhebt für die Testamentseröffnung eine Gebühr gemäß der Kostenordnung.

Zeitpunkt des Eröffnungstermins maßgeblich für Ausschlagungsfrist

Das Nachlassgericht setzt den Termin zur Eröffnung der letztwilligen Verfügung in der Regel ca. sechs Wochen nach dem Erbfall, also dem Tod des Erblassers an. Die Zeit bis zum Termin kann von den Hinterbliebenen genutzt werden, um in den persönlichen Unterlagen des Verstorbenen nach eventuellen weiteren Testamenten zu suchen. Findet sich tatsächlich eine weitere Version der letztwilligen Verfügung, ist der Finder verpflichtet, diese beim Nachlassgericht abzugeben.

Der Zeitpunkt des Eröffnungstermins erhält dann besondere Bedeutung, wenn für einen Erben die Ausschlagung in Frage kommt. Die Ausschlagungsfrist von sechs Wochen beginnt erst mit dem Eröffnungstermin zu laufen.

Besonderheiten bei gemeinschaftlichem Testament oder Erbvertrag

Ein Testament bildet allein den Willen des Erblassers ab. In einem gemeinschaftlichen Testament oder in einem Erbvertrag fließen jedoch die Willenserklärungen von mehreren Personen ein, z.B. des Ehegatten (gemeinschaftliches Testament) oder der gesetzlichen Erben (Erbvertrag).

Damit die Interessen der Längerlebenden geschützt bleiben, werden bei der Eröffnung der letztwilligen Verfügung nur die Teile verkündet, die den Verstorbenen und den damit zusammenhängenden Erbfall betreffen. Jene Bestandteile, welche die noch lebenden Angehörigen betreffen, werden nicht miteröffnet. Daher werden den Erben oft Testamentskopien zugeschickt, in denen die Abschnitte mit den Verfügungen des Längerlebenden unkenntlich gemacht sind.

Wie geht es nach der Testamentseröffnung weiter?

Aus dem eröffneten Testament oder Erbvertrag geht hervor, ob man geerbt hat und wieviel man geerbt hat. Im konkreten Fall ergeben sich aus den Verfügungen des Verstorbenen meist neue Fragen, beispielsweise: Was alles zählt zum Nachlass? Wer erbt noch? Was geschieht mit dem vererbten Haus? Was muss ich als nächstes tun?

Speziell für diese ersten entscheidenden Schritte und wichtigen Weichenstellungen zu Ihrer Erbschaft, sollte frühzeitig die praktische Erfahrung eines Erbmanagers in Anspruch genommen werden. Eine anwaltliche Vertretung ist zu diesem Zeitpunkt der Erbschaft in der Regel nicht erforderlich.

Man erbt nur einmal in seinem Leben - anfängliche Fehler können schnell die Erbschaft kosten!

Auch für Hinterbliebene, die enterbt wurden, gibt es noch Klärungsbedarf. Denn eine Enterbung bedeutet nicht unbedingt, dass man überhaupt nichts erhält – wenn man zu den Pflichtteilsberechtigten zählt.

Weitere Informationen

Weitere hilfreiche Informationen über das Thema Testamentseröffnung finden Sie im Beitrag von anwalt.org

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